Ich bin seit dem 09.04.2018 krankgeschrieben. Am 15.05.2018 habe ich eine 24-wöchige Rehamaßnahme angetreten. Vom 21.05.18 bis zum 30.10.18 habe ich Übergangsgeld erhalten. Vom 30.10.18 bis zum 25.11.18 habe ich eine Anschlussheilbehandlung angetreten, in dieser habe ich auch Übergangsgeld erhalten. Ich bin weiterhin krankgeschrieben und habe nun den Bescheid der Krankenkasse für das mir zustehenden Krankengeld erhalten. In diesem steht, dass mein Krankengeld ab dem 21.05.18 täglich einen bestimmten Satz beträgt. Bekomme ich nun rückwirkend bis zum 21.05.18 den vollen Satz an Krankengeld ausgezahlt? Oder wird die Differenz zwischen Krankengeld und Übergangsgeld angerechnet? Oder steht mir ganz einfach eigentlich erst ab 26.11.18 das Krankengeld zu?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen!
02.02.2019, 08:20
von
der anderen
Was steht denn dazu im Bescheid?
Ich rate mal, dass das Krankengeld erst nach der Zahlung des Übergangsgeldes beginnt.
02.02.2019, 08:35
von
KK
Dies ist ein Rentenforum. Über die Höhe des Krankengeldes informiert die Krankenkasse oder Sie wenden sich an ein Krankenkassenforum.
https://www.krankenkassenforum.de/
04.02.2019, 07:42
Experten-Antwort
Guten Morgen, sofern die Reha-Leistung von der DRV bewilligt wurde steht Ihnen in der Zeit der Teilnahme an der Leistung ausschließlich das Übergangsgeld der Rentenversicherung zu. Nach Abschluss der Reha erhalten Sie das Krankengeld. Weisen Sie Ihre Krankenkasse bitte darauf hin, das eine Reha-Leistung durchgeführt wurde. Dies geht sicherlich aus dem Akteninhalt bei der Krankenkasse hervor. Evtl. wurde es übersehen? Freundliche Grüße