Hallo Siegbert,
ob Ihr Krankengeldbezug der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung unterlag und ob entsprechende Beiträge entrichtet wurden, kann ich von hier aus leider nicht bestimmen. Allerdings kann ich Ihnen mitteilen, dass weder der Erwerbsminderungsrentenbezug, noch die darin enthaltene Zurechnungszeit einen Ausschlussgrund für die Versicherungspflicht eines Krankengeldbezuges darstellen. Hierbei ist es auch ohne Bedeutung, ob es sich um eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente handelt.
Wurden also aus aufgrund Ihres Krankengeldbezugs Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, bleiben diese für eine nachfolgende Rente (bei einem neuen Leistungsfall) im Versicherungskonto erhalten. Ein Grund für eine Erstattung/Rückrechnung der Beiträge liegt durch den EM-Rentenbezug nicht vor.