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Experten-Antwort

Krankengeld weiter wegen Nahtlosigkeit?

von Rosi29.12.2010 | 22:07
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6 Antworten

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Hallo miteinander, Ich beziehe seit etwa 2 Monaten Kankengeld von der Krankenkasse. Davor war ich AL gemeldet und bezog 5 Monate ALG1. Während dieser gesamten Zeit lief paralell schon ein Rentenantrag auf volle EM. Dieser ist jetzt durch, und ich halte einen Bescheid in den Händen. Die Zahlung wird ab Ende kommenden Februars aufgenommen. Eine aufgelaufene Nachzahlung wird noch nicht geleistet, wegen der anderen bezogenen Leistungen. Das muss erst gegeneinander verrechnet werden, soweit ich verstehe. Das wären die Fakten. Wenn die KK jetzt die Zahlung einstellen sollte (eben wegen des Rentenbescheids) obwohl ich ja weiter krank bin, stünde ich erst mal bis Ende Februar ohne Einkünfte da. Oder zahlt die Krankenkasse bis Ende Januar weiter Krankengeld? Gilt hier die Nahtlosigkeitsregelung auch für die Krankenkasse? Für Aufschlüsse wäre ich sehr dankbar. Gruß Rosi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosi,

Sie erhalten die laufende Zahlung mit Ende 2/2011. Die vom Rentenbeginn bis 31.1.2011 aufgelaufene Nachzahlung kann erst ausbezahlt werden, wenn die Ansprüche der Leistungsträger befriedigt sind, die zeitgleich Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld gezahlt haben. Den Ausführungen von Heinerich hierzu stimme ich uneingeschränkt zu.

Die Abrechnung der Nachzahlung könnten Sie beschleunigen, in dem Sie bei der Krankenkasse und evtl. bei der Agentur für Arbeit darauf drängen, Ihre Forderungen der DRV bekannt zu geben. Vielleicht wenden Sie sich zunächst an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger mit der Frage, was einer Abrechnung der Nachzahlung noch im Wege steht.

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5 Antworten

Michaelaam 29.12.2010 | 22:18
Genauso geht es mir im Moment . Ich bin seit Feb 2010 arbeitsunfähig , bezog Krankengeld und bekam heute den Bescheid, dass ich rückwirkend ab Juni volle erwerbsminderungsrente bekomme. Die Krankenkasse zahlt ab Zugang des Bescheides kein Krankengeld mehr . Die Rente wird an die Krankenkasse erstattet und wovon lebe ich ? Mir wird erst ab Februar 2011 die Rente gezahlt. Ich bin am verzweifeln !
Rosiam 29.12.2010 | 22:32
Hi Michaela, vielleicht haben wir ja Glück und jemand weiß darüber mehr. Mir ist auch heute ganz schlecht geworden bei dem Gedanken 10 Wochen ohne jegliche Einkünfte zu sein. Nachzahlung hin oder her, erst mal steht man 10 Wochen ohne Cent da. Gruß Rosi
-_-am 30.12.2010 | 03:23
In der Zwischenzeit müssen Sie von Ersparnissen bzw. einem Kredit leben oder sich an den zuständigen Sozialhilfeträger wenden. Wegen des Problems sollten Sie sich Ihrem örtlichen Bundestagsabgeordneten einmal "anvertrauen". Nur der Gesetzgeber kann diese Lücke schließen. Die Krankenkasse zahlt nicht mehr, weil Erwerbsminderung vorliegt. Frühestmöglicher Beginn einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung bzw. befristeten großen Witwen-/Witwerrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit ist der Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung (§ 101 SGB VI). http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__101.html Die Vorschrift stellt insoweit eine Ergänzung zu §§ 99, 268 SGB 6 dar. Rentenbeginn ist somit grundsätzlich der Erste eines Kalendermonats. Die Auszahlung erfolgt jedoch bei erstmaligem Rentenbeginn seit 01.04.2004 zum Monatsende. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Heinericham 30.12.2010 | 08:33
Hallo, die Sozialleistungsträger können nur eine Erstattung aus der Rentennachzahlung für den Zeitraum bekommen, für den diese selbst Leistungen gezahlt haben. Beispiel: Rentenbeginn 01.09.2010 Nachzahlungszeitraum 01.09.2010 - 31.01.2011 Krankengeld: 01.09.2010 - 15.12.2010 von der Nachzahlung geht somit alles in der Zeit vom 16.12.2010 - 31.01.2011 an den Versicherten. Im restlichen Zeitraum erfolgt die Erstattung mit der Krankenkasse. Sollte die Leistung der Krankankasse niedriger sein als die Rente, so wird der nicht erstattete Anteil auch an den Versicherten ausgezahlt. Das wichtige ist, dass die Leistungsträger dem Rentenversicherungsträger möglichst schnell mitteilen, wieviel in welchen Zeitraum und bis wann geleistet wurde. Denn erst wenn diese Informationen voeliegen, kan nder Rententräger den nicht zu erstattenden Anteil der Nahzahlung auszahlen. Diese Nachzahlung geht ca. 1 Woche nach der Abrechnung meim Rententäger auf dem Bankkonto des Versicherten ein. MfG
Rosiam 31.12.2010 | 20:38
Hallo, ihr fleißigen Antworter! Vielen Dank für Eure Auskünfte. Ja, leider ist das so. Aber ich habe inzwischen erfahren, dass alle bezeiligten Institutionen bereits den Bescheid für die Endabrechnung bekommen haben. Sogar noch vor mir, wie es aussieht, den einen Tag nach Eintreffen des Rentenbescheids bekam ich schon die Bestätigungen von der KK und dem AA. Insofern mal ein Komliment an die entsprechende Sachbearbeiterin der Rentenstelle., die mir auch auch vorher schon einige hilfreiche Tipps gegeben hatte. Allen ein gesundes Neues Jahr! Rosi
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