Hallo,
eine Rente wegen volle Erwerbsfähigkeit gibt es für Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeine Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit auf weniger als 3 Stunden täglich gesunken ist.
Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich nur befristet gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, und der Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, gibt es diese Rente auch unbefristet. Sie sollten nochmals Rücksprache mit Ihrem Arzt nehmen, und dann ggls. bzgl. der Rentenantragstellung ein Termin bei Ihrem Rentenversicherungsträger machen.