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Krankengeld wird abgelehnt! Soll Rente beantragen!

von frankg01.03.2008 | 19:32
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8 Antworten

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Hallo. ich (37) habe folgendes Problem. Bin seit 8 Wochen krankgeschrieben. Beziehe also Krankengeld. Ich habe eine Reha (psychosomatisch) beantragt. Wurde abgelehnt, da ich schon innerhalb von 4 Jahren auf einer Reha war (wg. meinem Rheuma). Mein Arzt schreibt mich weiterhik krank (psychosomatische probleme). Er wird mich auf Akuteinweisung über die Krankenkasse in eine psychosomatische Klinik einweisen (über Rententräger gings ja nicht). Nun will mir die Krankenkasse das krankengeld nicht mehr zahlen. Arbeitsamt sagt, ich bin nicht vermittelbar und deshalb kein ALG1 Bezug. Lt. Krankenkasse soll ich Rente beantragen! Meine Frage: Geht das so einfach? Ich möchte ja wieder arbeitsfähig werden! Ich bin total ratlos. danke franz

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

eine Rente wegen volle Erwerbsfähigkeit gibt es für Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeine Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit auf weniger als 3 Stunden täglich gesunken ist.

Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich nur befristet gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, und der Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, gibt es diese Rente auch unbefristet. Sie sollten nochmals Rücksprache mit Ihrem Arzt nehmen, und dann ggls. bzgl. der Rentenantragstellung ein Termin bei Ihrem Rentenversicherungsträger machen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Frist beginnt mit Zugang der Aufforderung zu laufen. Somit wäre der 13.03.2008 eindeutig zu früh, wenn die Aufforderung am 28.02.2008 zugegangen ist. Vielmehr hätten Sie bis 07.05.2008 noch Zeit einen Antrag zu stellen. Der Anmerkung von Rosanna ist zuzustimmen, dass die Krankenkasse nicht zum Rentenantrag auffordern darf. Einer Aufforderung einen Rehaantrag zu stellen, können Sie auch nachkommen, indem Sie in dieser Zeit einen Rentenantrag stellen.

6 Antworten

selbes Problemam 01.03.2008 | 20:00
Nach SGB V § 51 kann die Krankenkasse eine 10 Wochen-Frist setzten, innerhalb dieser Zeit muß Reha oder Rente beantragen, soweit zum Thema Krankenkasse. Wurde beim Arbeitsamt ein weiteres Gutachten gestellt, bzw. wurde ein Amtsarzt beauftragt? Oder kam diese Aussage vom Sachbearbeiter. Nach SGB III § 125 Minderung der Leistungsfähigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich der Leistungsgeminderte wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch einen Vertreter erfolgen. Der Leistungsgeminderte hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist. Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen Viel Glück
???am 02.03.2008 | 11:03
Die Krankenkasse kann Sie auffordern (schriftlich), einen Reha-Antrag zu stellen. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb der gesetzten Frist nachkommen. Tun Sie dies nicht, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen. Weitere Gründe für das Ende der Krankengeldzahlung sind die sog. Aussteuerung (Sie haben innerhalb der letzten 3 Jahre 1 1/2 Jahre Krankengeld wegen der gleichen Erkrankung erhalten), Feststellung der Arbeitsfähigkeit durch den MdK oder fehlende Mitwirkung bei sonstigen Forderungen der Krankenkasse (Untersuchung verweigert ...). Allein die Meinung der Krankenkasse, dass Sie erwerbsgemindert sind, reicht jedenfalls nicht aus.
Rosannaam 03.03.2008 | 11:49
Noch etwas: Die Krankenkasse DARF Sie niemals zur RENTENANTRAGSTELLUNG, sondern NUR zur Reha-Antragstellung auffordern (§ 51 V)!
Carmenam 03.03.2008 | 16:05
Hallo, bin 57 Jahre alt, seit 21.12.2007 krank. Habe eine Reha (August 2007) hinter mir. Der MDK hat mich Dez.2007 begutachtet und befunden, dass meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefähret ist. Wurde am 28.02.08 von meine Krankenkasse schriftlich aufgefordert, mit dem Hinweise auf die 10 Wochen-frist, einen Rentenantrag bis zum 13.03.08 zu stellen, da sie sonst das KG einstellt. Wann beginnt die 10 Wochenfrist, wenn ich bereits bis zum 13.3.08 den RA gestellt haben muss? Ist das rechtens?
Wolfgangam 03.03.2008 | 19:06
Hallo Carmen, fordern Sie die Krankenkasse kurz (schriftlich) auf, die Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Rentenantragstellung nachzureichen, verbunden mit der Frage 'wann genau die 10 Wochenfrist beginnt/endet'. Gruß w.
Rosannaam 05.03.2008 | 09:51
Die Krankenkasse darf Sie niemals zur RENTENANTRAGSTELLUNG, sondern NUR zur Reha-Antragstellung auffordern (§ 51 V)!
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