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Experten-Antwort

Krankengeldanspruch

von rasunsky13.05.2013 | 09:16
1484 Ansichten
2 Antworten

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Folgendes Problem: Ein Arbeitnehmer hat eine Rente wg. Erwerbsminderung beantragt und auch bewilligt bekommen. Da er daneben noch einer Beschäftigung nachgeht und die Hinzuverdienstgrenzen überschreitet, wird die Rente nicht gezahlt. Nun ist dieser AN/Rentner erkrankt und die Krankenkasse verweigert die Auszahlung von Krankengeld, da der Arbeitgeber seit Bekanntwerden des Rentenanspruchs nur noch Beiträge zur KV ohne Anspruch auf KG gezahlt hat. Ist dies korrekt? Eine Rentenzahlung kommt für den Zeitraum der Erkrankung auch nciht in Betracht, da die Teilgehaltszahlung auch die HZV-Grenze überschreitet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus meiner Sicht ist das alles korrekt. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht infolge des Grundanspruchs auf Erwerbsminderungsrente nicht. Wegen des immer noch zu hohem Hinzuverdienstes ruht die Erwerbsminderungsrente auch nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Erst bei Wegfall des Teilgehaltes wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt.

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1 Antworten

Manni Festam 13.05.2013 | 09:25
Das ist so vollkommen in Ordnung. Die zur Zeit ruhende Rente wäre ansonsten die Lohnersatzfunktion, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten würde.
Deutsche Rentenversicherung
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