Aus meiner Sicht ist das alles korrekt. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht infolge des Grundanspruchs auf Erwerbsminderungsrente nicht. Wegen des immer noch zu hohem Hinzuverdienstes ruht die Erwerbsminderungsrente auch nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Erst bei Wegfall des Teilgehaltes wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt.