Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen und sich arbeitslos zu melden. Nur so ist gewährleistet, dass nach Ende der Krankengeldzahlung keine Versorgungslücke entsteht.
Warten Sie zunächst das Ende der anstehenden Rehabilitationsmaßnahme ab, bevor Sie einen Rentenantrag stellen. Nach Abschluss der Reha-Maßnahme prüft der Rentenversicherungsträger anhand des Entlassungsberichtes ohnehin, ob Erwerbsminderung vorliegt. Liegt diese vor, deutet der Rentenversicherungsträger den Reha-Antrag in einen Rentenantrag um.