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Krankengeldanspruch nach Zeitrente

von Martina15.01.2009 | 12:25
1176 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Zeitrente endet April 09 wegen Verschlechterung eine Weitergewährung beantragt. Da ich weiterhin krank bin und noch nicht über eine Weitergewährung entschieden wurde, habe ich dann weiterhin Anspruch auf Krankengeld wenn ich bis Ende April noch keinen Bescheid der Rentenversicherung habe?

2 Antworten

Corlettoam 15.01.2009 | 13:24
Das lässt sich leider aufgrund ihrer wenigen Angaben so pauschal nicht sagen... Grundsätzlich wird Krankengeld für maximal 78 Wochen / 1,5 Jahre gezahlt und zwar innerhalb eines 3 Jahreszeitraumes ( der sog. Blockfrist , die am 1. Tag der Krankschreibung beginnt und eine starre Frist darstellt ) Haben Sie also VOR der befristeteten EM-Rente einen 78 Wochen Anspruch auf KK-Geld erworben , bleibt dieser für längstens 3 Jahre bestehen. Nach 3 Jahren ist dieser (Alt)-Anspruch verfallen. Dies betrifft auch KrankengeldRESTansprüche , also wenn Sie VOR der EM-Rente schon einige Zeit KK-Geld bezogen haben, was eigentlich vor einer EM-Rente ja regelmässig der Fall ist. Ist über ihren EM-Verlängerungsantrag am 1.5. nicht rechtskräftig entschieden, könnten Sie auch - falls auch hier ihrerseits alle Anspruchsvoraussetzungen auf ALG I VOR ihrer EM-Rente erfüllt worden sind, für 12 Monate ALG I von der Agentur für Arbeit erhalten. Dazu dürfen Sie dann aber NICHT krankgeschrieben sein, sondern müssen dem Arbeitsmarkt bzw. der Vermittlung durch die Agentur auch zur Verfügung stehen ! Wobei hier bei EM-Rentenantragstellern regelmässig KEINE Vermittlungsbemühungen seitens der Agentur durchgeführt werden und auch ihrerseits keinerlei Bewerbungen um einen Arbeitsplatz verlangt werden - jedenfalls solange bis über den EM-Antrag entschieden worden ist ! Vielleicht machen Sie nähere Angaben ( wie lange haben Sie EM-Rente bezogen, wann war ihr 1. Tag der Krankschreibung ) dann könnte man ihnen ihre Frage sehr genau beantworten.
Rosannaam 15.01.2009 | 13:39
Ich würde sagen, machen Sie sich JETZT noch keine Gedanken. Bis April ist noch lange hin und in der Regel wird über einen Weitergewährungsantrag wesentlich schneller entschieden als über einen Erstantrag. Wenn Sie bis März noch nichts von der DRV erhalten haben, können Sie sich dort erkundigen, wie der Sachstand ist. Ob Sie (noch) Anspruch auf Krankengeld haben, müssen Sie mit der Krankenkasse klären. MfG Rosanna.
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