Hallo Michael Kersch,
bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse schriftlich erläutern, inwieweit Sie noch einen Krangeldanspruch haben. Sollten Sie dort keinen Anspruch mehr haben, melden Sie sich bitte vorsorglich arbeitslos und beantragen Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit.
Darüberhinaus sollten Sie Widerspruch gegen die Ablehnung der Verlängerung Ihrer Rente einlegen.