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Krankengeldberechnung

von Frank197605.01.2009 | 22:33
2220 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe audgrund einer Umschulungsmaßnahme (Kostenträger Arbeitsamt) seit mehr als 2 Jahren Übergangsgeld erhalten. Nun bin ich erkrankt und habe Krankengeld beantragt. Wonach berechnet sich das Krankengelld? Nach dem Regelentgelt, welches ich vor Beginn der Umschulungsmaßnahme erzielt habe oder ist das jetzige Krankengeld so hoch wie mein Übergangsgeld? Wer weiss hierzu was?

6 Antworten

Nixam 06.01.2009 | 06:56
Das Krankengeld wird aus demselben Entgeltabrechnungszeitraum bzw. aus demselben Regelentgelt(kalendertägliches Bruttoentgelt) und demselben Nettoentgelt berechnet, wie das Ihnen zuletzt gezahlte Übergangsgeld berechnet. Der RV-Träger hat ja seinerzeit durch den Übergangsgeldbescheid der Krankenkasse die entsprechenden Daten mitgeteilt. Das Krankengeld ist aber trotzdem höher als das Übergangsgeld, weil es ja aus 80% der Bemessungsgrundlage berechnet wird und nicht aus 68% wie beim Übergangsgeld. Nix
Frank1976am 06.01.2009 | 12:32
Vielen Dank für die Auskunft. Meine Krankenkasse ist da jedoch ganz anderer Auffassung.Bruttoentgelt auf 65 % gekürzt ist gleich Übergangsgeld. Davon 80% ist gleich Regelentgelt. Davon 70% ist gleich Bruttokrankengeld. Abzüglich der Sozialabgaben = Nettoentgeld. In meinem Fall hat die Krankenkasse aus ursprünglich 2180,82 Euro Bruttoentgeld ein Krankengeld von Netto 689,40 ermittelt. Welcher Experte kann mir da helfen?
Nixam 06.01.2009 | 12:43
Mein lieber Frank1976! Massgebend auch für die Krankengeldberechnung ist immer das NETTOENTGELT! Sie hauen mir Angaben zum Bruttoentgelt "um die Ohren".....mit denen ich hier aber nichts anfangen kann. Teilen Sie mir doch das Nettoentgelt mit! Davon nehmen Sie 80%, dann haben Sie Ihr tägliches Krankengeld. Ausserdem: unter www.aok-business.de gibt es auch Experten der Krankenversicherung. Hier können Sie auch Ihre etwas spezifische Frage zum Krankengeld stellen und sicher auch eine bessere Antwort erwarten. Wir sind nur Experten des Rentenrechts und Vorsorge etc. Viele Grüsse Nix
frank1976am 06.01.2009 | 17:28
Danke für Ihre Auskunft. Mein Netto-Übergangsgeld betrug 963,90. Danach müßte ich laut ihrer Auskunft dann 771,12 Euro bekommen. Oder ? Die Krankenkasse zahlt mir aber nur 689,40 Euro.
Chrisam 06.01.2009 | 18:53
Das tgl. Regelentgelt wird errechnet, indem man das mtl. Bruttoentgelt durch 30 dividiert, dies dann mit 80% multipliziert. Das Krankengeld errechnet sich dann aus 70% dieses Regelentgelts.
frank1976am 06.01.2009 | 20:35
Danke für Ihre Antwort. Die Berechnung ist mir ja klar. Streitig in meinem Fall ist das Ausgangsbruttogeld. Wenn ich vor 2 1/2 Jahren 2180,82 Euro Bruttoentgeld hatte und das Arbeitsamt mir davon 2 1/2 Jahre lang ein Übergangsgeld von 963,90 netto gezahlt hat, von welchem Bruttobetrag muss ich denn dann jetzt ausgehen? Das AA hat damals wie folgt gerechnet: 2180,62 davon 65% und davon noch Abzüge = 963,90 netto. Die Krankenkasse sagt jetzt sie rechne so: 2180,82 davon zunächst 65%, davon 80 % : 30 = Regelentgelt. Davon dann 70 % ist gleich Nettoentgeld. Ist diese Berechnung rechtens? Kann ich mich auf § 47 Abs. 4 Satz 2 SGBV berufen?
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