Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Wer war den der rehabilitiert Berater?! Verstehe ihre Antwort nicht Herz 1952 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekomme zu Zeit Krankengeld, aufgrund einer wegen Krankheit unterbrochenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ich zweifel nur grade die Berechnung der Krankenkasse an. Auf meine telefonische Anfrage bei der Krankenkasse antwortete mir: Als Berechnungsgrundlage wird mein Kalendertägliches Regelentgeld zugrunde gelegt. Beispiel: 100 Euro! Davon 80%!!! Wären 80 Euro. Von den 80 Euro werden dann 70% zu meinem Brutto Krankengeld täglich. Davon noch die Sozialversicherungen in Abzug gebracht. Kann das sein. Das ist in meinen Augen eine doppelte Kürzung und hat nichts mit meinem Krankengeld vor Beginn der Maßnahme zu tun. Sind ca. 200 Euro weniger. Auf mein Nachfragen wo das steht bekam ich die Antwort es gäbe Rundschreiben die die Berechnung so beschreiben. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Meiner Meinung sind Krankengeld immer 70% vom Regelentgelt was vor Beginn der Maßnahme bezogen wurde. Was sagen sie dazu?! Liebe Grüße BjörnMein Rentenberater hat mir letztens von einem ganz ähnlichen Fall berichter (smile)
Hallo Beate, Sie sind auf meinen Doppelgänger reingefallen. Der letzte Post stammt nicht von mir. Den echten Herz erkennen Sie an seinem fröhlichen Lächeln (smile)Hier der Link: http://www.frag-einen-anwalt.de/Uebergangsgeld-als-Berechnungsgr… Es ist der Link, den Schorsch beim zweiten mal angegeben hat.Und weshalb zitieren Sie ihn dann noch einmal, obwohl er bereits ein paar Zentimeter höher genannt wurde? B.S.
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