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Experten-Antwort

Krankengeldberechnung bei Auszahlung der Unterstützungskasse

von Henry24.01.2016 | 13:14
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7 Antworten

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Ich habe im Juli 2015 die Auszahlung aus der Unterstützungskasse bekommen. Da will die Krankenkasse 15,5% Beitrag haben. Ich habe die Einzugsermächtigung erteilt, und die bucht ab September 2015 ab. Am 01. Dezember 2015 habe ich noch eine Betriebliche Lebensversicherung ausbezahlt bekommen. Jetzt im Januar 2016 schreibt Die Krankenkasse, das wird wegen der Einzugsermächtigung zusammengelegt und beide Auszahlungen mit den neuen erhöhten Beitrag von 15,7% berechnet, was ich nicht verstehen kann. Muss ich davon auch noch Rentenbeitrag bezahlen? Ich bin schon seid 2 Jahren Rentner.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Henry,

als pflichtversicherter Rentner in der KVdR haben sie KV-Beiträge aus der Rente, der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) und aus Arbeitseinkommen (selbständige Tätigkeit) zu zahlen. Die betriebliche Lebensversicherung und die Leistungen aus der Unterstützungskasse stellen Versorgungsbezüge dar und unterliegen damit der Beitragspflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze der KV (2016 = 4.050 Euro)

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6 Antworten

vbcam 24.01.2016 | 13:24
Wieso fragen Sie dann nicht Ihre Krankenkasse wenn sie es nicht verstehen, wofür Sie die Beiträge zahlen? Die wird Ihnen erklären, dass es sich bei betrieblichen Altersvorsorgen um Versorgungsbezüge handelt, die (bis zu einer Höchstgrenze) beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung darstellen. Nein, warum auch? Ihr Versicherungsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung ist doch abgeschlossen.
Leideram 25.01.2016 | 09:36
Ja, Sie müssen für beide Leistungen nachträgliche zusätzliche KV-Beiträge bezahlen. Das ist die Konsequenz aus der von Herrn Schröder durchgeführten "Gesundheitsreform" 2004. Gegen dieses unseriöse Gesetz wurde zig-mal geklagt,wurde aber höchstrichterlich als zulässig und berechtigt entschieden. Erstaunt?? Sie haben keine Chance, Sie müssen diese unberechtigten Zwangsabgaben leisten ( wie ich!)
Leideram 25.01.2016 | 09:35
Ja, Sie müssen für beide Leistungen nachträgliche zusätzliche KV-Beiträge bezahlen. Das ist die Konsequenz aus der von Herrn Schröder durchgeführten "Gesundheitsreform" 2004. Gegen dieses unseriöse Gesetz wurde zig-mal geklagt,wurde aber höchstrichterlich als zulässig und berechtigt entschieden. Erstaunt?? Sie haben keine Chance, Sie müssen diese unberechtigten Zwangsabgaben leisten ( wie ich!)
Leideram 25.01.2016 | 11:32
Soweit ich weiß, ja. Jeden Monat, 10 Jahre lang,immer betroffen von den noch folgenden Erhöhungen. Das war das "Geschenk" von H. Schröder an die Leute, die treu und brav jeden Monat ihre Steuern und SV-Beiträge gezahlt haben und meinten noch zusätzlich etwas für ihre Altersvorsorge tun zu müssen. Als Krönung wurde dieses Gesetz ja auch mit RÜCKWIRKENDER Gültigkeit erlassen!!! Weitere Kommentare erspare ich mir, auch wenns schwer fällt!
Leideram 28.01.2016 | 10:00
Henry oder Henri, Danke für die Informationen.
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