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Krankengeldberechnung

von frank197607.01.2009 | 23:25
1155 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 2 1/2 Jahre Übergangsgeld bezogen. Jetzt beziehe ich Krankengeld. Meine Krankenkasse hat folgende Berechnung vorgenommen. Bruttoentgeld vor 2 1/2 Jahren 2180,82 Euro auf 65% gekürzt. Davon 80% geteilt durch 30 ergab das Regelentgelt.Davon nochmals 70 % ergab das Krankengeld /brutto). Welcher "Experte" weiss denn nun, ob die Berechnungsgrundlage rechtens ist?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann mich nur dem Beitrag von "Nix" anschließen.

7 Antworten

xxxam 08.01.2009 | 00:29
frank1976, gratuliere zur dritten Anfage innerhalb von drei Tagen. Das nennt man dann wohl hartnäckig :-))
Nixam 08.01.2009 | 07:24
Das ist Ihre dritte Anfrage zu diesem Thema. Leider konnten wir Ihnen in diesem Forum keine Hilfe zu Ihrem Problem bieten. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit Ihrem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären Sie die Angelegenheit telefonisch/mündlich. Lassen Sie sich gegebenenfalls mit dem Vorgesetzten verbinden und kämpfen Sie sich durch. Ich habe Ihnen auch das Krankenkassenforum www.aok-business.de angeboten. Es gibt aber auch zahlreiche andere Foren. Aber: Wie gesagt, der einfachste Weg ist das persönliche Telefon-/Gespräch mit dem eigenen/zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Kasse. Quälen Sie sich doch in Ihrem eigenen Interesse mit dem Durchforsten irgendwelcher Informationsforen, bei denen man Ihnen nicht helfen kann. Viele Grüsse Nix
Nixam 08.01.2009 | 07:30
Quälen Sie sich doch in Ihrem eigenen Interesse nicht mit dem Durchforsten irgendwelcher Informationsforen, bei denen man Ihnen nicht helfen kann.
frank1976am 08.01.2009 | 10:23
Hallo Herr/Frau Nix, vielen Dank für Ihr Mitgefühl. Ich habe eine kompetente Behörde (BVA) in Bonn ausfindig machen können. Meine Fragen sind beantwortet. Es ist schwer Menschen mit Fachwissen ausfindig zu machen, aber es gibt sie. Man muss nur lang genug suchen.
Chrisam 08.01.2009 | 19:33
Die Errechnung nach 65% vom Bruttoentgelt und dann nochmalige Kürzung auf 80+70% kann nicht korrekt sein. Entweder wird Krankengeld bei einer SGB III Leistung in der gleichen Höhe weitergezahlt, z.B. ALG, Unterhaltsgeld. Oder die Errechnung erfolgt nach dem der Übergangs­geld­be­rechnung zugrunde liegende Arbeits­entgelt. Beitrags­be­mes­sungs­grundlage ist 80 v. H. des Regelent­gelts (indivi­duell erzieltes Arbeits­entgelt bzw. Arbeitsein­kommen oder tarif­liches / ortsüb­liches Arbeits­entgelt), das der Berechnung des Übergangs­geldes zugrunde liegt. Der sich daraus ergebende kalen­der­täg­liche Betrag ist das maßge­bende Regelentgelt für die Kranken­geld­be­rechnung. Das Krankengeld beträgt 70 v. H. dieses Regelent­gelts. Ggf. erfolgen noch jährliche Dynamisierungen, wenn der Bemes­sungs­zeitraum für das Übergangsgeld längere Zeit zurück­liegt. Was hat Ihnen den das BVA für eine Auskunft gegeben?
frank1976am 08.01.2009 | 23:26
Hallo Chris, danke für Ihre nette Auskunft. Ich sehe das auch so wie Sie, die bva telefonisch auch, die müssen jedoch den bürokratischen Weg gehen und meine Angelegenheit prüfen lassen. Das dauert ca. 6 Wochen. Falls Sie Interesse haben, teile ich Ihnen das endgültige Ergebnis mit. Es ist bei mir wohl deshalb etwas verzwickt, weil ich bereits seit 2 Jahren dieses Übergangsgeld beziehe und die Krankenkasse wohl daher nicht mehr bereit ist, vom ursprünglichen Bruttogehalt die Berechnung vorzunehmen. Also haben die gedacht, das gekürzte (65%) Bruttogeld wäre rechtens. Ich habe jedoch keine Rechtsgrundlage dafür gefunden. Gruss frank1976
Chrisam 09.01.2009 | 17:02
Hallo Frank1976, gerne, berichten Sie mal über den Ausgang. Ich schaue nächste Woche mal, ob ich die Rechtsgrundlage hierzu finde. Gruß Chris
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