Hallo Susanne Müller ,
über das laufende Widerspruchsverfahren empfehlen wir Ihnen Ihre gesetzliche zu Krankenkasse zu informieren. Sofern Ihrem Widerspruch abgeholfen wird, kann durch die Widerspruchsstelle eine unverzügliche Information über die Zahlung von Übergangsgeld an Ihre Krankenkasse erfolgen. Somit würden evtl. Überzahlungen vermieden.