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Experten-Antwort

Krankengeldbezug bei voller EMR

von Barbara03.09.2013 | 13:38
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4 Antworten

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Guten Tag, ich würde mich sehr über eine Orientierungshilfe in folgendem Fall freuen: Wegen erworbender Gehörlosigkeit und Körperbehinderung wurde eine volle Erwerbsminderungsrente unbefristet gewährt. Durch die spätere Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung wurden die Rentenleistungen ausgesetzt, der Status blieb erhalten. Auf Grund einer längerfristigen Krankheit wurde jetzt erst erkannt, dass während eines Rentenbezugs wg. voller Erwerbsminderung kein Krankengeld gewährt wird, wodurch eine hohe finanzielle Belastung für den Arbeitnehmer sowie eine große Unsicherheit für den Arbeitgeber entsteht. Meine Frage: 1) Kann eine volle EMR "aufgehoben" werden und wenn ja, ist das anzuraten (bzw. wo kann eine fundierte Beratung empfohlen werden)? 2) Gibt es weitere Möglichkeiten dieses Dilemma zu lösen? (Beantragung der Grundsicherung ist hier nicht gemeint - der Weg ist bekannt) Herzlichen Dank für Eure/Ihre Antworten!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara,

verstehe ich das richtig: Es besteht Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus rein medizinischen Gründen - objektiv besteht also nur noch die Fähigkeit von weniger als 3 Stunden Arbeit am Tag. Daneben wird eine volle Beschäftigung ausgeübt, was ja dann auf "Kosten der Restgesundheit" erfolgen müsste (ich gehe mal davon aus, dass das vom RV-Träger geprüft wurde).

Dann ruht die EM-Rente aufgrund des Hinzuverdienstes voll und wenn der Hinzuverdienst wegfällt, wird wieder die Rente gezahlt. Es müsste also der RV-Träger über den (zeitweiligen) Wegfall des Hinzuverdienstes informiert werden.

Eine Krankengeldzahlung wäre theoretisch nur möglich, wenn keine (volle) Erwerbsminderung mehr vorliegen würde und deshalb die Rente zu entziehen wäre. Ich stelle es mir aber schwierig vor, eine Besserung der Erwerbsfähigkeit zu beweisen in einer Phase der längeren Krankheit. Ich mir auch nicht sicher hinsichtlich der genauen Regelungen der Krankenkasse in so einem Fall...

Einfach auf die volle EM-Rente verzichten geht jedenfalls nicht - dies ist nicht zulässig, wenn damit ein anderer Leistungsträger belastet würde.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara,

leider ist es nicht möglich hier im Forum zu beurteilen, wie am Besten vorzugehen ist. Der Fall ist zu komplex und ohne genaue Kenntnis des medizinischen Sachverhalts keine Prognose möglich. Wenn sich die Erwerbsfähigkeit tatsächlich erheblich gebessert hat, dann wäre der Rentenbezieher natürlich sogar verpflichtet, den RV-Träger zu informieren. Vielleicht wäre hier eine ausführliche und individuelle Beratung bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle angebracht.

Hinsichtlich der von Ihnen angesprochen aktuellen Arbeitsunfähigkeit möchte ich aber nochmals darauf hinweisen, dass die EM-Rente wieder gezahlt wird (sei es auch nur für einen Monat), wenn das Entgelt vorübergehend unter die monatliche Hinzuverdienstgrenze sinkt oder ganz entfällt.

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2 Antworten

Barbaraam 03.09.2013 | 14:55
Hallo und erst mal Danke für die rasche Antwort. Ich kenne leider die Gesetzeslage zu wenig. Da es auch nicht um mich geht, habe ich im Moment auch nicht alle Eckdaten vorliegen. Ergänzend kann ich sagen, dass die Erwerbsminderung auf Grund der Behinderung ausgestellt wurde. Die Aufnahme der soz.vers. Beschäftigung erfolgte in Abstimmung mit dem RV-Träger. Der Arbeitnehmer ist bereits wieder "arbeitsfähig", die Krankheit hatte nicht primär mit der Behinderung zu tun und man geht davon aus, dass perspektivisch nicht mit ständigen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen ist. Da scheinbar kein KG gewährt werden kann, so lange der Status auf volle Erwebsminderung besteht, wird also überlegt, ob eine neue Begutachtung zur Bescheinigung der Arbeitsfähigket ein realisitischer Lösungsansatz sein kann.
Barbaraam 04.09.2013 | 17:13
Dennoch vielen Dank für die Antwort - auch das war mir schon eine Hilfe! Beste Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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