Ich habe mal eine Frage zu der Blockfrist von Krankengeld. Nach Ablauf der Blockfrist (= 3 Jahre), in der der Versicherte wegen derselben Krankheit Krankengeld für 78 Wochen bezogen hat, entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung. Soweit klar.
Wie sieht es denn z.B. aus, wenn der Versicherte 60 Wochen im Krankengeldbezug war, dannach 6 Monate wieder Erwerbstätig und dann wieder 18 Wochen wegen der selben Krankheit krank geschrieben war und ausgesteuert wurde? Nach der Aussteuerung ist der Patient wieder einige Zeit Gesund und erkrankt wenige Monate später an der selben Erkrankung erneut. Läuft dann ab Begin der zweiten Erkrankung wieder die komplette Blockfrist von 3 Jahren oder werden dann einfach die restlichen 18 Wochen von der neuen Krangekengeldbezugsdauer abgezogen, welche sich dann jedoch auf die erste Erkrankung bezieht?
Ich habe mal eine Frage zu der Blockfrist von Krankengeld. Nach Ablauf der Blockfrist (= 3 Jahre), in der der Versicherte wegen derselben Krankheit Krankengeld für 78 Wochen bezogen hat, entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung. Soweit klar.
Wie sieht es denn z.B. aus, wenn der Versicherte 60 Wochen im Krankengeldbezug war, dannach 6 Monate wieder Erwerbstätig und dann wieder 18 Wochen wegen der selben Krankheit krank geschrieben war und ausgesteuert wurde? Nach der Aussteuerung ist der Patient wieder einige Zeit Gesund und erkrankt wenige Monate später an der selben Erkrankung erneut. Läuft dann ab Begin der zweiten Erkrankung wieder die komplette Blockfrist von 3 Jahren oder werden dann einfach die restlichen 18 Wochen von der neuen Krangekengeldbezugsdauer abgezogen, welche sich dann jedoch auf die erste Erkrankung bezieht?
Ja.
Ja, ist leider keine Antwort auf meine Frage *g*.
ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr ambitioniert Ihre Frage zum Krankenversicherungsrecht in ein Rentenforum zu posten.
Da wird Sie ein DRV Mitarbeiter und wohl auch der heute eingeteilte Experte (liebe Grüße nach xxx :)) lediglich an Ihre Krankenkasse verweisen.
Hallo Pascal Reil,
lesen Sie diesen Artikel:
http://kv-media.de/kg_dauer.php
oder fragen im Krankenkassenforum nach:
http://www.krankenkassenforum.de/
Gruß
w.
Ja, ist leider keine Antwort auf meine Frage *g*.
Wenn ihnen "Nein" lieber ist dann Nein.
Da sich Ihre Frage auf das Thema Krankengeld bezieht, kann diese hier im Forum nicht beantwortet werden.
Da muss ich dem Experten entschieden widersprechen.:-)
Leider habe ich im Moment wenig Zeit.
Sonst könnte ich Ihnen hier Sachen erzählen.....:-)
Puh, was für ein Glück liebe Forenteilnehmer, dass Herz 1952 keine Zeit hat, Geschichten aus Erlebnissen mit seiner Krankenkasse zu erzählen (Phobie!).