Hallo fragender,
Zeiten des Krankengeldbezugs werden regelmäßig als Beitragszeiten oder Anrechnungszeiten bei der Rente berücksichtigt und wirken sich rentensteigernd aus, siehe auch Beitrag von Wolfgang.
Es gibt aber auch Ausnahmen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Im Rahmen einer Kontenklärung mit Rentenauskunft können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger klären lassen, ob in Ihrem Versicherungsverlauf Krankengeldbezugszeiten anzurechnen und zu bewerten sind.