Hallo Paulu,
die Krankenkasse kann Ihnen eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der Sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinische Rehabilitation zu stellen haben. Stellen Sie innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Ob Ihre Krankenkasse von dieser Grundregel abzuweichen bereit ist, können Sie ausschließlich mit Ihrer Krankenkasse klären.