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Experten-Antwort

Krankengeldlücke

von Peter Stephan21.09.2015 | 11:12
1002 Ansichten
4 Antworten

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guten Tag, mir wurde eine unbefr. EM-Rente rückwirkend aus gesundhtl. Gründen bewilligt. Nachdem die DRV die Krankenkasse informiert hat, hat diese die Krankengeldzahlung eingestellt. Da die rückwirkende Rente mit dem Krankengeld aufgerechnet wird, entsteht mir ab Krankengeldeinstellung bis 1 ter Rentenzahlung eine Lücke. Muß ich diese bei der DRV beabtragen, oder wird diese automatisch nachgezahlt? vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Stephan,

die Nachzahlung Ihrer Rente wird abgerechnet, sobald die Krankenkasse ihren Erstattungsanspruch angemeldet hat. Die Krankenkasse kann einen Erstattungsanspruch nur auf die Rentenbeträge geltend machen, die für den gleichen Zeitraum erbracht wurden wie das Krankengeld. Für den Zeitraum nach Einstellung der Krankengeldzahlung bis zum Beginn der laufenden Rente wird die Rente daher an Sie ausgezahlt. Einen Antrag müssen Sie hierfür nicht stellen.

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3 Antworten

7am 21.09.2015 | 11:14
sobald die Krankenkasse für den zeitgleich gezahlten Zeitraum ihren Erstattungsanspuch meldet, wird die Nachzahlung umgehend abgerechnet. Hierüber erhalten Sie dann ein gesondertes Schreiben. je schneller die Krankenkasse arbeitet, desto eher erhalten Sie Ihre Nachzahlung aus der Rente
Batrixam 21.09.2015 | 11:15
Grundsätzlich erhalten Sie die Abrechnung der Nachzahlung und die Auszahlung der Restsumme automatisch, sobald der Erstattungsanspruch mit der Krankenkasse abgerechnet worden sind. Damit das schneller geht, können Sie auch eine Bescheinigung bei der RV einreichen, aus dem das Zahlungsende des Krankengeldes eindeutig hervorgeht, mit der Bitte den Rentenbetrag ab diesem Datum schon mal abzurechnen...
=//=am 21.09.2015 | 14:54
Zitat von Batrix anzeigen
Da kommt aber bei dem Sachbearbeiter der DRV Freude auf! Wenn das jeder machen würde.... Am Schnellsten geht es, wenn @Peter Stephan die Krankenkasse bittet, umgehend ihren Erstattungsanspruch der DRV schriftlich oder per Fax mitzuteilen. Dann kann alles seinen gewohnten Weg gehen; die KK erhält ihren Erstattungsbetrag, der Versicherte seinen Restanteil. Es entsteht dadurch keine Lücke. Z.B. würde die September- oder sogar die Oktober-Rente - sofern sie im Nachzahlungbetrag enthalten ist - rechtzeitig ausgezahlt, denn die laufenden Renten werden auch erst am Ende des Monats, für den sie gelten, angewiesen.
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