Zitiert von: Batrix
Grundsätzlich erhalten Sie die Abrechnung der Nachzahlung und die Auszahlung der Restsumme automatisch, sobald der Erstattungsanspruch mit der Krankenkasse abgerechnet worden sind.
Damit das schneller geht, können Sie auch eine Bescheinigung bei der RV einreichen, aus dem das Zahlungsende des Krankengeldes eindeutig hervorgeht, mit der Bitte den Rentenbetrag ab diesem Datum schon mal abzurechnen...
Da kommt aber bei dem Sachbearbeiter der DRV Freude auf! Wenn das jeder machen würde....
Am Schnellsten geht es, wenn @Peter Stephan die Krankenkasse bittet, umgehend ihren Erstattungsanspruch der DRV schriftlich oder per Fax mitzuteilen. Dann kann alles seinen gewohnten Weg gehen; die KK erhält ihren Erstattungsbetrag, der Versicherte seinen Restanteil. Es entsteht dadurch keine Lücke.
Z.B. würde die September- oder sogar die Oktober-Rente - sofern sie im Nachzahlungbetrag enthalten ist - rechtzeitig ausgezahlt, denn die laufenden Renten werden auch erst am Ende des Monats, für den sie gelten, angewiesen.