Hallo Peter Stephan,
die Nachzahlung Ihrer Rente wird abgerechnet, sobald die Krankenkasse ihren Erstattungsanspruch angemeldet hat. Die Krankenkasse kann einen Erstattungsanspruch nur auf die Rentenbeträge geltend machen, die für den gleichen Zeitraum erbracht wurden wie das Krankengeld. Für den Zeitraum nach Einstellung der Krankengeldzahlung bis zum Beginn der laufenden Rente wird die Rente daher an Sie ausgezahlt. Einen Antrag müssen Sie hierfür nicht stellen.