Hallo Petrello,
dem Verlauf ist zu entnehmen, dass Ihre Frage bereits hinreichend geklärt wurde. Im Zweifelsfall empfiehlt ich eine direkte Anfrage bei der Krankenkasse.
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Hallo Petrello,
dem Verlauf ist zu entnehmen, dass Ihre Frage bereits hinreichend geklärt wurde. Im Zweifelsfall empfiehlt ich eine direkte Anfrage bei der Krankenkasse.
deshalb behalten, weil er auf den rechtmäßigen Bezug des Krankengeldes vertrauen und seinen Verbrauch darauf einstellen durfte (BSG , Urteil vom 8. 12. 1992 - 1 RK 9/92).Damit ist gemeint, dass der Differenzbetrag zwischen dem höheren Krankengeld und dem Rentenanspruch nicht zurückgefordert werden darf. Zu erstatten sind aber Beträge bis zur Höhe der rückwirkend bewilligten EM-Rente. MfG
Aber die allergrößte Krankenkasse (TKK) arbeitet am allerinkorrektesten. Ich musste auch völlig absurde Beträge an die TKK zurückzahlen.Das wird die KK aber nicht davon abhalten, einen (vermeintlich) rechtswidrigen Rückforderungsbescheid zu erstellen.Es besteht kein Grund zur Panikmache, da nach meiner festen Überzeugung die allermeisten Krankenkassen korrekt arbeiten. MfG
...wenn das dann mittels Widerspruch/Klage zu Ihren Ungunsten entschieden/bestätigt worden ist, scheint die KK ja Recht gehabt zu haben - und nur Sie allein das als absurd ansehen, was ohnehin gesetzeskonform ist und die KK schlicht ihren Job gemacht hat. Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen, wenn einen belastende Bescheide treffen, die richtig sind, und so im Sinne aller/anderen Versicherten der jeweiligen Sozialversicherungsbehörden konsequent gehandelt wird und kein Ermessensspielraum (nur für das persönliche/finanzielle 'Wohlgefühl' ;-)) möglich ist. Gruß w.Es besteht kein Grund zur Panikmache, da nach meiner festen Überzeugung die allermeisten Krankenkassen korrekt arbeiten. MfGAber die allergrößte Krankenkasse (TKK) arbeitet am allerinkorrektesten. Ich musste auch völlig absurde Beträge an die TKK zurückzahlen.
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