Hallo Finn,
bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Auslaufen des Krankengeldes bei der Arbeitsagentur, falls bis dahin noch nicht über Reha oder Rente entschieden wurde. Sie können trotz bestehendem Beschäftigungsverhältnis Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung haben.