Die Meldung bei der Agentur für Arbeit sollte nicht erst bei Eintreten der Arbeitslosigkeit erfolgen, sondern bereits beim Bekanntwerden, dass Arbeitslosigkeit eintreten wird. Insofern ist der Hinweis der Krankenkasse richtig.
Hinsichtlich der Möglichkeit einer Altersrente sollte sich Ihre Freundin bei einer Beratungsstelle beraten lassen. Dort kann Sie auch gleich nach dem Sachstand des EM Rentenantrages fragen.
Wenn die Auslandszeiten vom slowenischen Rentenversicherungsträger bestätigt werden, zählen diese für die Wartezeit von 35 Jahren in Deutschland mit.
Rentenbeginn für eine Altersrente mit Schwerbehinderung wäre bei Ihrer Freundin frühestens mit 60 Jahren und 8 Monaten möglich, die Höhe der Kürzung hat der User Auskenner schon genannt.