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Experten-Antwort

Krankengeldzuschuss

von Cara04.06.2020 | 18:32
156 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, Ich habe ein Formular zum Hinzuverdienst von der drv erhalten. Danach wird nach Sozialleistungen gefragt. Da ich im Krankengeld Bezug bin, habe ich das Krankengeld angegeben. Sind die Zuschüsse des Arbeitgebers auch da anzugeben? Ich erhalte diese, damit ich mit kg soviel wie in der Lohnfortzahlung erhalte. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cara,

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld sind Arbeitsentgelt und daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

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8 Antworten

W°lfgangam 04.06.2020 | 20:23
Hallo Cara, diese Frage wurde eigentlich schon im Rentenantrag gestellt und solle zutreffend beantwortet worden sein. An einer freien Stelle im Formular können Sie dazu nochmals/handschriftlich einen Hinweis machen, sofern es nicht bereits vom AG in diesem Vordruck zu vermerken/bestätigen ist. Welche Nr. hat der Vordruck (oben recht/unten links?). Gruß w.
Caraam 04.06.2020 | 23:00
Den Antrag hat ein Berater der drv mit mit ausgefüllt. Damals war ich nicht au. Das Formular hat 4 Seiten, aber keine Nummer, was mich auch etwas wundert
Caraam 04.06.2020 | 23:00
Den Antrag hat ein Berater der drv mit mit ausgefüllt. Damals war ich nicht au. Das Formular hat 4 Seiten, aber keine Nummer, was mich auch etwas wundert
Caraam 05.06.2020 | 00:19
Nein, warum auch?
Janaam 05.06.2020 | 00:13
Der AG müsste auch eim Formular erhalten haben.
Caraam 05.06.2020 | 06:46
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Sind die Zuschüsse des Arbeitgebers auch da anzugeben?
Hallo Cara, diese Frage wurde eigentlich schon im Rentenantrag gestellt und solle zutreffend beantwortet worden sein. An einer freien Stelle im Formular können Sie dazu nochmals/handschriftlich einen Hinweis machen, sofern es nicht bereits vom AG in diesem Vordruck zu vermerken/bestätigen ist. Welche Nr. hat der Vordruck (oben recht/unten links?). Gruß w.
Sorry, war spät... Ganz klein, am Ende unten links steht was: R3500-00 SB Version 05005
Caraam 05.06.2020 | 10:55
@experte: und wo sollte das explizit eingetragen werden? Die besoldungsbuchhaltung hat nur das voraussichtlich Arbeitsentgelt unter 1.3. Ausgefullt
Caraam 05.06.2020 | 11:09
Eben ein sehr nettes Gespräch mit der Sachbearbeiterin gehabt. Da der kg Zuschuss im öff. Dienst vom Tarifvertrag abhängig ist und u. U. Zuruckgefirdert wird, zahlt es nicht zum hinzuverdienst
Deutsche Rentenversicherung
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