Hallo Cara,
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld sind Arbeitsentgelt und daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
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Hallo Cara,
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld sind Arbeitsentgelt und daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Sorry, war spät... Ganz klein, am Ende unten links steht was: R3500-00 SB Version 05005Sind die Zuschüsse des Arbeitgebers auch da anzugeben?Hallo Cara, diese Frage wurde eigentlich schon im Rentenantrag gestellt und solle zutreffend beantwortet worden sein. An einer freien Stelle im Formular können Sie dazu nochmals/handschriftlich einen Hinweis machen, sofern es nicht bereits vom AG in diesem Vordruck zu vermerken/bestätigen ist. Welche Nr. hat der Vordruck (oben recht/unten links?). Gruß w.
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