"Muss die Rentenversicherung über den Aufenthalt informiert werden oder genügt es dass ich die
AU meines Hausarztes vorgelegt habe? Der Beginn der
AU war fünf Tage vor Aufnahme im Krankenhaus."
Theoretisch müssen Sie nicht zwingend etwas über den Krankenhausaufenthalt sagen. Da Sie Ihre Fehlzeiten belegen müssen und der Krankenhausaufenthalt anscheinend länger sein wird, werden Sie vermutlich auch eine Aufenthaltsbescheinigung des Krankenhauses vorlegen müssen. Jetzt müssen Sie bereits den Maßnahmeträger bzw. die DRV über die voraussichtliche Dauer Ihres Fehlens informieren.
"Ist es ratsam die Rentenversicherung über die Diagnose zu informieren wenn es sich um eine Erkrankung handelt die potenziell chronofizieren kann?"
Die Frage ist, welche Auswirkungen Ihre neue Erkrankung auf Ihr berufliches Leistungsvermögen hat, auch auf Dauer. Es wäre ja zum Beispiel unklug, eine Umschulung fortzusetzen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass Sie in ein paar Jahren den neuen Beruf wegen der neuen Erkrankung nicht mehr ausüben können. Das gleiche gilt, falls Sie aktuell auf der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz sind. Die DRV ist nicht Ihr Arbeitgeber, der Ihnen kündigt weil Krankheit Nummer 5 aufgetaucht ist. Sie wird die Unterstützung an die neue Situation ggf. anpassen. Durch ein Verschweigen würden Sie sich meiner Meinung nach mehr selbst schaden.