Hallo Reha2022,
die Unterbrechung müssen Sie auf jeden Fall in geeigneter Weise bei der Rentenversicherung anzeigen. Bei einer länger als sechs Wochen andauernden Unterbrechung ist ein Abbruch der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen. Wegen der weiteren Diagnose sollten Sie Kontakt mit dem Fachberater der Rentenversicherung aufnehmen. Dieser kann mit Ihnen abklären, wie zu verfahren ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung