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Experten-Antwort

Krankenhausaufenthalt und Übergangsgeld.

von Reha202220.09.2022 | 16:23
421 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Tag, ich mache zur Zeit eine berufliche Rehabilition und beziehe Übergangsgeld. Gestern wurde ich als Notfall in ein Krankenhaus eingewiesen. Die Dauer des Aufenthalts wird kürzer als sechs Wochen sein. Dazu habe ich zwei Fragen: Muss die Rentenversicherung über den Aufenthalt informiert werden oder genügt es dass ich die AU meines Hausarztes vorgelegt habe? Der Beginn der AU war fünf Tage vor Aufnahme im Krankenhaus. Ist es ratsam die Rentenversicherung über die Diagnose zu informieren wenn es sich um eine Erkrankung handelt die potenziell chronofizieren kann? Danke im Voraus Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reha2022,

die Unterbrechung müssen Sie auf jeden Fall in geeigneter Weise bei der Rentenversicherung anzeigen. Bei einer länger als sechs Wochen andauernden Unterbrechung ist ein Abbruch der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen. Wegen der weiteren Diagnose sollten Sie Kontakt mit dem Fachberater der Rentenversicherung aufnehmen. Dieser kann mit Ihnen abklären, wie zu verfahren ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

kommt drauf anam 20.09.2022 | 16:53
"Muss die Rentenversicherung über den Aufenthalt informiert werden oder genügt es dass ich die AU meines Hausarztes vorgelegt habe? Der Beginn der AU war fünf Tage vor Aufnahme im Krankenhaus." Theoretisch müssen Sie nicht zwingend etwas über den Krankenhausaufenthalt sagen. Da Sie Ihre Fehlzeiten belegen müssen und der Krankenhausaufenthalt anscheinend länger sein wird, werden Sie vermutlich auch eine Aufenthaltsbescheinigung des Krankenhauses vorlegen müssen. Jetzt müssen Sie bereits den Maßnahmeträger bzw. die DRV über die voraussichtliche Dauer Ihres Fehlens informieren. "Ist es ratsam die Rentenversicherung über die Diagnose zu informieren wenn es sich um eine Erkrankung handelt die potenziell chronofizieren kann?" Die Frage ist, welche Auswirkungen Ihre neue Erkrankung auf Ihr berufliches Leistungsvermögen hat, auch auf Dauer. Es wäre ja zum Beispiel unklug, eine Umschulung fortzusetzen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass Sie in ein paar Jahren den neuen Beruf wegen der neuen Erkrankung nicht mehr ausüben können. Das gleiche gilt, falls Sie aktuell auf der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz sind. Die DRV ist nicht Ihr Arbeitgeber, der Ihnen kündigt weil Krankheit Nummer 5 aufgetaucht ist. Sie wird die Unterstützung an die neue Situation ggf. anpassen. Durch ein Verschweigen würden Sie sich meiner Meinung nach mehr selbst schaden.
Reha2022am 20.09.2022 | 18:38
Zitat von kommt drauf an anzeigenausblenden
Danke für die schnelle Antwort. Der klügste Weg wäre wahrscheinlich, sowohl meinen Reha-Integrations-Manager und die für mich in der Umschulung zuständigen Ärzte um ein Gespräch zu bitten um die Diagnose zu besprechen. Ich gehe davon aus, dass die Informationen dann zuverlässig an den ärztlichen Dienst der DRV weitergeleitet werden. Oder lieber selbst die Infos an die DRV weitergeben?
kommt drauf anam 21.09.2022 | 08:34
"Der klügste Weg wäre wahrscheinlich, sowohl meinen Reha-Integrations-Manager und die für mich in der Umschulung zuständigen Ärzte um ein Gespräch zu bitten um die Diagnose zu besprechen." Das halte ich für eine gute Idee. Vor allem die Ärzte können ja mögliche Konsequenzen einschätzen. Und sollte Handlungsbedarf bestehen, wird die DRV informiert.
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