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Experten-Antwort

Krankenhaustagegeld bei AHB fällig?

von fonse15.02.2012 | 20:10
3628 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Ich muss nach einer akut krankenhausbehandlung über die kasse (habe krankenhaustagegeld bezahlen müssen) nun auf ahb über den rententräger. Muss ich hier auch krankenhaustagegeld zahlen? bin im krankengeld. Achtung. Letztes jahr war ich auf med. Reha auch uber den rententräger. Hier musste ich kein krankenhaustagegeld zahlen. Bin über das krankengeld zur reha gekommen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich sind Sie von der Zuzahlung nicht zwangsläufig befreit, nur weil der Rentenversicherungsträger die Kosten Ihrer AHB trägt. Es ist jedoch möglich, dass Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Zuzahlung von Amts wegen oder auf Antrag erfüllen. Wenn Sie beispielsweise ein ungekürztes Übergangsgeld und kein weiteres Erwerbs-/ Erwerbsersatzeinkommen beziehen, sind Sie für die Dauer der tatsächlichen Zahlung von der Zuzahlung befreit.

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2 Antworten

Krämersam 15.02.2012 | 20:58
" Krankenhaustagegeld " ist aber was anderes. Da bekommen Sie ja Geld und müssen nichts zahlen... Sie meinen sicher die 10 Euro Zuzahlung pro Tag die Sie selbst leisten müssen. Da gilt folgendes : " Ist die AHB eine Leistung des Rentenversicherungsträgers, müssen Patienten ab 18 Jahren 10,- € pro Tag für maximal 14 Tage im Kalenderjahr zahlen." http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Anschlussheilbehand…
Useram 16.02.2012 | 07:27
Sollten Sie bis zum Beginn der Rehaleistung Krankengeld beziehen, ist die Chance hoch dass sie während der Reha dann Übergangsgeld von der DRV bekommen. Wenn Sie Übergangsgeld erhalten, müssen sie keine Zuzahlung zahlen.
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