Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Susann Voss,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen Ihrer privaten Krankhaustagegeldversicherung nicht positionieren kann.
Ergänzend noch der folgende Hinweis: Werden mehrere Leistungen in Anspruch genommen (Leistungen der Krankenkasse nach § 39 Abs. 1 bzw. § 40 Abs. 2 SGB 5, sowie stationäre Leistungen durch die Rentenversicherung nach § 15 SGB 6 i. V. m. § 26 SGB 9 bzw. § 31 SGB 6), so ist die Zuzahlung ebenfalls insgesamt für höchstens 42 Tage pro Kalenderjahr zu leisten.
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