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Experten-Antwort

Krankenhausträger Debeka und ausführlicher Entlassungsbericht

von Susann Voss29.01.2015 | 18:08
1718 Ansichten
12 Antworten

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Hallo, ich war bis letzte Woche für 5 Wochen auf Reha. Ich soll für 42 Tage je 10 Euro zahlen. Soweit ok. Ich habe dei der Debeka eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen. Diese ich nun abgefordert und die Bestätigung von wann bis wann ich dort war und einen kleinen Entlassungsbericht beigelegt. Nun weigert sich die DEBEKA mir das Krankenhaustagegeldversicherung auszahlen, wenn sie keinen ausführlichen Bericht erhalten. Ist das rechtens? Ich war in einer KLINIK und kann dies belegen. Mehr geht die doch eigentlich nicht an? Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2015 | 12:27

Hallo Susann Voss,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen Ihrer privaten Krankhaustagegeldversicherung nicht positionieren kann.

Ergänzend noch der folgende Hinweis: Werden mehrere Leistungen in Anspruch genommen (Leistungen der Krankenkasse nach § 39 Abs. 1 bzw. § 40 Abs. 2 SGB 5, sowie stationäre Leistungen durch die Rentenversicherung nach § 15 SGB 6 i. V. m. § 26 SGB 9 bzw. § 31 SGB 6), so ist die Zuzahlung ebenfalls insgesamt für höchstens 42 Tage pro Kalenderjahr zu leisten.

11 Antworten

Susann Vossam 29.01.2015 | 18:46
Ok, danke. War davon ausgegangen das es eine einheitliche Regelung dazu gibt.
KSCam 29.01.2015 | 18:23
Da sind Sie im falschen Forum. Die DEBEKA ist eine private Versicherungsgesellschaft - ein DRV Mitarbeiter oder ein Rentenexperte wird sich wohl kaum dazu äußern ob die Versicherung sich im Rahmen Ihrer Satzungen bewegt oder nicht. Ob die Krankenhaustagegeldversicherung im Falle einer Reha zahlt, lesen Sie am besten in den Vertragsbedingungen, die Sie bei Vertragsabschluß erhalten haben nach.
Susann Vossam 29.01.2015 | 18:46
Ok, danke. War davon ausgegangen das es eine einheitliche Regelung dazu gibt.
Herz1952am 29.01.2015 | 19:59
Hallo Susanne Voss, die Zuzahlung ist bei gesetzlich Versicherten auf 28 Tage je 10,-- Euro begrenzt. Wieso für 42 Tage? Sind Sie privat krankenversichert? Schauen Sie nochmal die Versicherungsbedingungen an, wie KSC empfohlen hat. Ich hatte selbst eine private Unfallversicherung mit Tagegeld. Das wurde sowohl für den Krankenhausaufenthalt, sowie für eine kurz danach durchgeführte Reha bezahlt. Vielleicht liegt es daran, dass aus der Krankenhausbescheinigung nicht hervorgeht, ob es sich um eine vollstationäre Reha handelt. Es gibt auch sog. ambulante Reha Maßnahmen. Es kann auch sein - wie bereits erwähnt - dass ein ausführlicher Bericht Voraussetzung für eine Zahlung ist. Herz1952
W*lfgangam 29.01.2015 | 20:48
Hallo Susann Voss, bei 'Stress'/Auslegungsfragen mit privaten Versicherungen haben Sie die Möglichkeit, das über die zentrale Aufsichtsbehörde/BaFin klären zu lassen: http://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html Gruß w.
GroKoam 30.01.2015 | 07:47
Du schreibst nur Mist.
B´sonam 30.01.2015 | 08:45
Hallo Herz1952, da muss ich Sie leider korrigieren, die maximale Dauer für die Zuzahlung beträgt bei stationären Reha-Leistungen tatsächlich 42 Tage. Die von Ihnen angesprochene Grenze von 28 Tagen gilt nur bei einem Krankenhausaufenthalt. Gruß B´son
Achillam 30.01.2015 | 08:44
Bei Krankenhasuaufenthalten ist das Richtig. Für Rehabilitationsmaßnahmen über den RV-Träger gibt es eigene Zuzahlungsrichtlinien, in denen eben die 42 Tage geregelt sind.
Herz1952am 30.01.2015 | 13:32
Danke an alle, die mich aufgeklärt haben. Ob eine Befreiung möglich ist werde ich im Falle des Falles selbst klären (evtl. Reha für Frau, ich selbst bin nur noch bei KK d. R.). @KroKo auf meinem Mist wächst wenigsten was. Trockenes Stroh in Deinem Hirn mögen nicht einmal Giftpilze. Versuchs mal mit Pils, vielleicht hast Du damit noch eine Chance. Herz1952
GroKoam 30.01.2015 | 16:29
Nur Falsche Informationen gibst Du von Dir. Ist das Absicht die Frager in die Irre zu führen oder bist Du tatsächlich so unglaublich minderbemittelt.
Manfred Dollam 31.01.2015 | 11:26
Die Debeka ist meines Wissens genauso zu betrachten wie die Organsiationen von AWD, OVB, Deutsche Vermögensberatung, Heinen und Biege...... Also Vorsicht.
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