Hallo,
ich habe meine Rehabewilligung inkl. Einweisung (nächste Woche) in ein KH erhalten. Bei der Antragsstellung hatte ich keine Wunschkrankenhäuser angegeben, da im Antrag nicht explizit danach gefragt wurde. Dachte, das macht man im nachhinen. Die DRV meinte, dass ein Wechsel möglich ist, allerdings brauchen die hierfür eine Genehmigung der KK. Die widerrum meinte nein, weil das sonst wieder so lange dauert (Krankengeldanspruch läuft aber ohnehin noch bis Oktober 2016). Die wollen praktisch nur noch bis nächste Woche bezahlen, denn falls die Reha nicht erfolgreich sein sollte, wird automatisch eine 2-Jahres-Rente beantragt. Begründung für den KH-Wechsel sind, dass die vorgeschriebene Klinik sehr schlechte Bewertungen erhalten hat, hingegen meine Wunschkliniken sehr gute und mein Ziel ist es, wieder gesund zu werden, scheinbar ist das aber der KK völlig egal, da gehts nur ums Geld. Ist das rechtens, dass sich die KK über SGB IX (§9) hinwegsetzt?