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Krankenkasse fordert den Rentenantrag wegen EM

von Dicky11.09.2008 | 20:07
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Hallo ich brauche dringen Rat in Bezug auf "Gestaltungsrechte". Die KK fordert bis zum 11.09.08 also heute den Rentenantrag und droht mit der Einstellung der Krankengeldzahlung ab dem 12.09.08, wenn ich keine Antragstellung nachgewiesen habe. Ich will aber noch keine Rente sondern erst eine Wiedereingliederung in meinen alten Arbeitsplatz versuchen, denn noch habe ich einen. Außerdem kann Frau wohl kaum die Miete von einer Rente bezahlen, nicht mit 44. Frage: Wie bekomme ich von der KK das Einverständnis, wenn ich von meinem Gestaltungsrecht gebrauch machen möchte? Welche Formulierung ist hierbei nötig.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie -_- bereits ausgeführt hat, haben die Krankenkassen eigentlich nur das Recht, zur Reha-Antragstellung aufzufordern. In der Praxis üben die Krankenkassen oftmals dadurch Druck aus, dass sie zur Rentenantragstellung auffordern. Dem Versicherten verbleibt meist kein großer Handlungsspielraum, wenn die Krankenkasse mit dem Wegfall des Krankengeldes droht.

5 Antworten

-_-am 11.09.2008 | 22:13
Die Krankenkassen lassen sich auf "Wünsche" hinsichtlich der Gestaltung (Disposition) nach meinen bisherigen Erfahrungen nicht ein. Ich habe jedenfalls in 33 Jahren noch keinen Fall erlebt. Die Krankenkasse kann Sie aber nicht zum Rentenantrag auffordern, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Lediglich zur Stellung eines Reha-Antrages kann die Krankenkasse auffordern. Dieser Reha-Antrag gilt jedoch dann als Rentenantrag, wenn das Leistungsvermögen schon entsprechend eingeschränkt ist und Reha-Maßnahmen vom Rentenversicherungsträger als nicht mehr erfolgversprechend beurteilt werden oder wenn Sie mit einer entsprechenden Beurteilung aus der Reha entlassen werden, also die Reha nicht erfolgreich war. Die Aufforderung zur formularmäßigen Rentenantragstellung erhalten Sie dann vom Rentenversicherungsträger, nicht von der Krankenkasse. Manche Krankenkassen versuchen das zu Beschleunigen, in dem sie selbst den Versicherten auffordern, den Rentenantrag zu stellen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet, denn die Beurteilung, ob ein sogenannter "Umdeutungsfall" (Reha-Antrag gilt als Rentenantrag) vorliegt, beurteilt der Rentenversicherungsträger. Haben Sie von diesem bereits eine Aufforderung erhalten? Einzige Chance, der Krankenkasse möglicherweise doch noch eine Nase zu drehen: Sie gehen wieder an Ihren Arbeitsplatz und versuchen einige Zeit durchzuhalten, damit man Ihnen eine zu kurze Arbeitsdauer nicht als "mißglückten Arbeitsversuch" auslegen kann. Nach der Rechtsprechung des BSG beweist nämlich die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung, dass Erwerbsminderung gar nicht vorliegt. Diese hat einen höheren Beweiswert als ärztliche Gutachten. Vielleicht sollten Sie einen eventuellen Gutachter und Ihren Arbeitgeber auch noch davon überzeugen, dass Sie arbeiten wollen und können, damit die auf eventuelle Anfragen nicht von einer vergönnungsweisen Beschäftigung mit besonderer Rücksichtnahme sprechen. Wenn dann nach einigen Wochen wieder AU eintritt, geht das Spielchen allerdings wieder von Neuem los.
Schadeam 12.09.2008 | 07:55
am letzten Tag der Frist wirds natürlich eng .....warum stellen Sie diese Frage erst jetzt 20:007 Uhr am letzten Tag? Was meinen eigentlich Ihre Ärzte zum ganzen? Wiedereingliederung hieße doch, dass Sie Ihre bisherige Arbeit teilweise wieder aufnehmen und in relativ kurzer Zeit wieder Vollzeit arbeiten können. Ist das überhaupt realistisch oder haben die "bösen Behörden" vielleicht doch Recht und Sie können den bisherigen Job gar nicht mehr machen. In so einem Fall hätte eine Wiedereigliederung gar keinen Sinn. PS: bei einer Wiedereingliederung müssen i.d.R Versicherter, Arbeitgeber und Kasse sich einig sein - da scheint mir die Chance nicht allzu groß.
Dickyam 12.09.2008 | 11:10
Zunächst erstmal Danke für die Antworten. Es ist tatsächlich so, dass die Reha vom DRV als nicht erfolgreich eingestuft wurde - "Nach Beurteilung der Ärzte, die Sie dort betreut haben, hat bei Abschluss der Leistung eine nicht unerheblicht Minderung Ihrer Leistungsfähigkeit vorgelegen, so dass das Vorliegen von verminderter Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinn nicht augeschlossen werden kann." Ich denke ja auch das meine Lebensgefährtin die Rente beantragen muß, denn ich bin schon der Ansicht, dass Sie nicht arbeiten kann aber all mein Reden wird von Ihr nicht angenommen. Ich kann sie ja nicht dazu zwingen. Lieder bin ich erst jetzt auf dieses Forum gestoßen um Informationen zu finden. Der von der KK genannte Termin zur Rentenantragstellung ist ja nun leider nicht wahrgenommen worden. Mit welchen folgen in Bezug auf die Krankengeldzahlung ab den 12.09.08 mußen wir jetzt rechnen? Gibt es noch eine Möglichkeit den Rentenantrag nachzureichen? MfG
Corlettoam 12.09.2008 | 17:22
Wahrscheinlich wird ihre KK die Krankengeldzahlung ab heute einstellen ( so wie es angeküngit wurde.) Kann allerdings auch nicht verstehen wie man erst 4 !! Stunden vor Ablauf der Frist zur Antragstellung hier im Forum aktiv wird und nicht schon längst etwas unternommen wurde. An Ihrer stelle hätte ich mich heute telf. oder persönlich mit der KK in Verbidnung gesetzt um noch Schaden abzuwenden. Aber wenn sie alles so schlüren lassen und auf Anschreiben nicht reagieren, brauchen Sie sich aucn nicht vor den Konsequenzen wundern...
KSCam 12.09.2008 | 18:40
Gehen Sie sofort am Montag zu einer Beratungsstelle der DRV oder aufs Rathaus und beantragen die Rente. Ist dort am Montag keine Zeit für den vollständigen Antrag, sollte zumindest formlos die Rente beantragt werden und die Kasse informiert werden. Dann wird zumindest ab Montag die Krankengeldzahlung wieder aufgenommen. Ob die Kasse die Tage Freitag bis Sonntag bezahlt, müssen Sie abwarten. Im schlimmsten Fall sind Sie dann aber wirklich selbst schuld. Sollte Ihre Kasse am Samstag offen haben, können Sie auch dort am Samstag einen formlosen Rentenantrag stellen( manche Krankenkassen haben Samstags offen).
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