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krankenkasse lebensversicherung

von Gitti13.02.2008 | 12:12
1528 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Mann ist leider vor 14 Tagen verstorben. Da er erst 53 Jahre alt war, selbstständig und nur mindestbeiträge gezahlt habe, werde ich nur eine sehr niedrige witwenrente haben. Als er noch angestellt war, hatte er eine Lebensversicherung abgeschlossen, die er nach beginn der selbständigkeit vor 10 Jahren selber übernommen hat und einen nachtrag zum versicherungsschein hat, dass der vertrag nicht mehr als betriebliche direktversicherung geführt wird. trotzdem soll ich jetzt meine gesetzliche krankenkasse angeben. muss ich tatsächlich auf meine ca 600 Euro rente noch zusätzliche krankenkasse zahlen? Ich habe noch 2 Kinder, die ich zu ernähren habe.

10 Antworten

FORUM AOKam 13.02.2008 | 12:22
Fragen der Krankenversicherung können Sie stellen unter: http://www.aok-business.de/pad/aok_expertenforum.html
no nameam 13.02.2008 | 13:31
Ja, die Krankenversicherung der Rentener (KVdR) ist Pflicht für alle im Inland lebenden Rentenbezieher (egal ob die Rente aus eigener Versicherung oder aus der Versicherung eines Verstorbenen gezahlt wird).
Maria L.am 13.02.2008 | 14:00
Hallo Gitti, wenn eine betriebliche Altersversorgung privat weitergeführt wird, wie dies bei Ihrem Mann offensichtlich der Fall war, wird leider die gesamte Auszahlungssumme mit Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet (obwohl die eigenen Beiträge zumindest teilweise zuvor bereits mit diesen Abzügen belastet wurden). Der Auszahlungsbetrag wird dabei fiktiv auf 120 Monate verteilt und für jeden dieser Monate wird dann der Beitragssatz berechnet (und zwar der VOLLE Beitragssatz, nicht der in etwa halbe wie sonst). Diese nach gesundem Menschenverstand sehr ungerechte Regelung steht leider so im Gesetz. Erklärung dazu hier: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de6277&SID=OTHJvRfwFd1G… Es gibt aber Klagen gegen diese Regelung, vielleicht können Sie sich beim vdk erkundigen: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de11388&SID=OTHJvRfwFd1… Sie könnten sich auch an Ihren Bundestagsabgeordneten wenden und sich beschweren. Denn der Gesetzgeber hat bei dieser Regelung an die ach so reichen Betriebsrentner gedacht, die angeblich mal locker diese Zusatzbelastung tragen können. Gruß, Maria L.
Rosannaam 13.02.2008 | 14:22
Bei allem Mitgefühl kann ich beim besten Willen nicht verstehen, wie sich gerade Selbständige, die in ihrer Tätigkeitsphase doch meistens nicht ganz so schlecht verdienen, und die dann noch Familie (2 Kinder) haben, SO SCHLECHT absichern, dass nur eine niedrige Hinterbliebenenrente herauskommt. Oder im Erlebensfall auch "nur" eine niedrige eigene Rente. Dies ist leider kein Einzelfall. Hatte auch vor langer Zeit Bekannte, Mann selbständig mit sehr hohem Einkommen, keine Beiträge mehr in die RV eingezahlt, keine private Altersvorsorge betrieben, die Witwe erhielt dann 250,- DM W-Rente und jammerte, weil sie mit dem Geld natürlich nicht auskam. So was kann ich absolut nicht verstehen. MfG Rosanna
gittiam 13.02.2008 | 14:05
@maria danke für deine Nachricht. Das ist für uns ein richtige Katastrophe. Mein Mann würde sich im Grab umdrehen. Der Auszahlungsbetrag wäre bei uns dann Euro 375,- mtl. aus der Lebensversicherung. Wieviel muss ich dann davon an Krankenkasse bezahlen?
Schiko.am 13.02.2008 | 14:37
Auf ihre konkrete frage- die sätze der einzelnen kassen sind noch unterschiedlich-, der versuch einer antwort. DAK hälftebeitrag z.zt. 7.25 x 2 14,50 + 0,90 sonder- beitrag + 1,70 % pflege- versicherung ergibt 17,10 % somit euro 64,13 zusätzlicher monatlicher bei- trag. MfG. aus 375 einen beitrag von 64,13 euro zusätzlich.
Maria L.am 13.02.2008 | 15:03
Hallo Gitti, Schiko. ist hier der Spezialist für Berechnungen, seine Angaben stimmen sicher. Beim vdk ist beschrieben, wie Sie Widerspruch einlegen können. Das zumindest könnten Sie ja versuchen. Und prüfen Sie, ob Sie vielleicht einen Anspruch auf Sozialleistungen haben - aber besser immer vorab informieren, bevor man zu irgendeinem Amt geht - die Vermögensfreibeträge sind sehr gering, also vorher muß man immer seine Rücklagen weitgehend aufbrauchen. Informieren Sie sich auch, wie Sie Ihre eigene Altersvorsorge retten können - sofern vorhanden. Müssen Sie sich die LV überhaupt auszahlen lassen? Könnte die nicht als Ihre Altersvorsorge mit Verwertungsausschluß bei ruhenden Beiträgen weiterlaufen? Die Versicherungsgesellschaft hat eine Beratungspflicht - fragen Sie da genau nach. Bei der DRV können Sie zusätzlich zur Renteninformation auch eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen anfordern - das informiert Sie ausführlicher über Ihre eigenen zukünftigen Ansprüche. Gruß, Maria L.
Gittiam 13.02.2008 | 17:45
@rosanna dass selbständige immer hohes einkommen haben, ist leider ein weit verbreitetes gerücht. mein mann ist schon seit jahren sehr schwer krank gewesen, hat sich nach seiner kündigung von der firma (es wurden damals 800 leute entlassen) aus der not heraus selbständig gemacht und uns mehr recht als schlecht immer über die runden gebracht, wofür ich ihm im nachhinein sehr dankbar bin. wie krank er aber wirklich war, hat kein arzt so richtig einsehen wollen (er ist nicht umsonst mit 53 gestorben). Es war halt nicht mehr als der mindestsatz für die rentenversicherung möglich. Nach der Entlassung musste er die vollen lebensversicherungsbeiträge selber weiterzahlen. Im Nachhinein hätte er lieber mehr in die Rentenkasse einzahlen sollen, aber er konnte 1997 ja nicht wissen, dass dieses Gesetz 2004 erlassen werden würde. Es ist halt dumm gelaufen. Wir haben die letzten 2 Jahre keine Steuern bezahlt, so niedrig war unser einkommen. Wie hätte er mehr in die rente einzahlen sollen, zudem er ja nun auch nicht gewusst hatte, dass er so jung stirbt.
Rosannaam 13.02.2008 | 18:09
Hallo Gitti, sorry, ich wollte Sie auch nicht wirklich angreifen bei diesem Schicksalsschlag. Ich habe halt nur oft genug in meiner Tätigkeit bei der DRV diese Fälle - wie von mir beschrieben - erlebt. Ihr Mann hat ja in gewisser Weise, wie Sie jetzt schreiben, auch weiterhin durch die Zahlung der Beiträge in die LV vorgesorgt. Und diese bleibt Ihnen doch auch zum Leben, so dass es nicht ganz so düster aussieht, oder sehe ich das falsch? Welches Gesetz Sie von 2004 meinen und inwiefern dies mit der RV zu tun hat, verstehe ich aber nicht. MfG Rosanna
Schiko.am 14.02.2008 | 00:22
Der ausdruck konservieren ist wohl etwas ungewohnt im rahmen einer steuererklärung. Dies in zusammenhang mit angefallenen werbungskosten für jobsuche zu begründen scheint weit her- geholt . Für diese kosten reicht die werbungskostenpauschale von 920 euro im jahr allemal, wirkt sich aber auch steuerlich nicht aus, was immer auch mit ihren beitrag gemeint war. Die fristangabe 31. 5. oder gar 31.12. als folgejahr 2008 für das steuerjahr 2007, ist längst bedeutungslos geworden. Ganz im gegenteil, für steuerzahler die freiwillig die steuerer- klärung einreichen wurde die endfrist sogar von zwei auf vier jahre verlängert. Heißt im klartext, für 2007, bisher 31.12. 2009 gilt jetzt sogar der 31.12. 2011 als genehmigter endtermin. Auch pflichtveranlagte haben trotz der genannten termine, 31.5. oder 31.12. 2008 bis 31.12. 2009 zeit, dies wird nicht abgelehnt., mit oder ohne genehmigung des finanzamtes. Betrachten sie dies nicht als weihrauch, eher als mitteilung für steuerliche angsthasen., vor allem aber nicht als selbst- darstellung."Bezugnahme" unter nachrichten, aus minus wird plus. Mit freundlichen Grüßen.
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