Oder Irre ich mich damit auch?
JA !
MfG
MfG
Hallo Schorsch,
ich bin irgendwie total verwirrt :-)
Am besten gönne ich mir noch ein paar Weizen. Danach kann ich wieder klarer denken, wenn der Pegel stimmt.
P.S.: Die KK müssen verklagt werden, mit Hilfe eines Rentenberaters
Hallo W*lfgang,
in Ihrem genannten Link, ist der Rentenantrag bereits gestellt gewesen, das ist etwas anderes.
Man weis ja auch nicht, was die KK will, schlimmstenfalls will sie den betreffenden zum Arbeitsamt schicken.
Außerdem hatte ich nicht beachtet, dass für eine weitere Maßnahme offensichtlich nicht einmal 2 Stunden arbeitsfähig ist.
Oder wollen Sie, dass Sie noch mehr beschäftigt werden?:-). Rentenantrag stellen, Rente ablehnen, Widerspruch einlegen, oder was durchaus möglich sein könnte: Er bekommt volle EM-Rente, weil es nach dem jetzigen Zustand sogar erforderlich wäre.
Die Kassen treiben halt immer das gleiche Spielchen in solchen Fällen.
Auf keinen Fall, können sie sich auf die Mitwirkungspflicht berufen. (In diesem Fall).
Gruß
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