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Experten-Antwort

Krankenkasse oder rentekasse weiter

von Tugi6719.03.2011 | 02:51
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin zeit september 2007 krank und 18 monate krankengeld dann von dezember 2008 bis ende januar 2009 reha klinik bin aber arbeitsunfähig entlassen dann ausgesteuert zu Arge habe 7 monate dann von rentekasse eingeteilt für 1 jahr ein berufliche trainingszentrum habe aber nur 10 mionate gegegangen weil ich zwischen durch krank war dann bin wieder zu Arge weiter bekommen bis zum 06.02.2011 ab dem datum sollte ich mich bei hartz 4 anmelden soll aber geht nicht weil ich noch Arbeitsverhältnis besteht aber in der zeit habe ich mich rente beantragt kam Antwort das ich nicht rente gehen sondern für 6 stunde täglich Arbeiten können dann habe mit der Arbeitgeber kontakt geblieben dann haben die Arbeitgeber für mich ein termin für betriebsarzt die sollen mich begutachten ob ich Arbeiten kann bei der firma leider hat auch geklappt trotzdem hat die Arbeitgeber als wiedereingliedrung für 6 std eingesetzt habe 2 wochen gearbeitet funktiniert nicht weil ich medikamente annehmen muss jetzt bin wieder krank gemeldet soooo die frage wie komme ich weiter mit mein situationen bei firma Arbeiten geht nicht wenn 6 wochen krankzeit vorbei ist komme ich den wieder zu krankenkasse oder rentekasse? oder die firma sollen mich kündigen? ich danke für die Antwort lg tugi67

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tugi67,

Sie sollten sich mit Ihrer Frage zuerst an Ihre Krankenkasse wenden. Nur die Krankenkasse kann Ihnen sagen, ob Sie nach den 6 Wochen wieder Krankengeld erhalten können.

Sie können auch nochmals Rente beantragen. Am besten sollten Sie dies in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung tun - und das Gutachten des Betriebsarztes und alle neueren ärztlichen Unterlagen mitbringen.

Wenn Sie jedoch nur die Arbeit in Ihrem jetzigen Betrieb nicht machen können, in einer anderen Tätigkeit aber noch mindestens 6 Stunden - dann würden Sie keine Rente bekommen. Ansprechpartner wäre im Falle einer Kündigung dann die Agentur für Arbeit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

-_-am 19.03.2011 | 08:02
:P Für die Beratung in einem komplexen Einzelfall ist das Forum nicht geeignet. Selbstverständlich können Sie erneut einen Rentenantrag stellen, wenn sich Ihre gesundheitliche Situation geändert haben sollte. Wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Adressen und Telefonnummern nach Eingabe Ihrer Postleitzahl unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
Klemensam 19.03.2011 | 08:36
Satzzeichen sind ihnen geläufig ? Dann sollten Sie diese auch anwenden... Ich finde es unmöglich, so einen Beitrag hier ohne Punkt und Komma einzsutellen. Unmmöglich vernünftig zu lesen und zu verstehen. In der Schule wäre ihr " Geschreibsel " das eine glatte 6 !
Ihr unsinniges Geschreibselam 19.03.2011 | 09:01
:P Wie haben Sie mit dieser Antwort dem Fragesteller nun geholfen? Was meinen Sie? Es wäre besser gewesen, Sie hätten sich dieses unsäglichen Kommentars enthalten. Die billige Herabsetzung eines offensichtlich eingeschränkt schriftgewandten Fragestellers ist jedenfalls nicht Zeugnis menschlicher Größe, zumal Ihnen selbst nicht geläufig zu sein scheint, dass sich Satzzeichen unmittelbar an den letzten Buchstaben ohne Leerzeichen anschließen!
Putzigam 19.03.2011 | 23:10
Groß-und Kleinschreibung in der Anrede ist auch nicht Ihre Stärke??? Tugi67 hat offensichtlich Migrationshintergrund. Man muß kein Germanistikprofessor sein, um das zu bemerken. So, und nu is aba jut mit de Rechtschreibstunde!!! An Tugi67: wenn Erkrankung im September 2007 begann, ist es sehr wahrscheinlich, daß die Krankenkasse wieder eintreten muß, da Dreijahresfrist im September 2010 geendet ist. Wenn im Gutachten 3- unter 6 Stunden arbeitsfähig steht, kann auch ein verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt vorliegen. Aber nur, wenn Sie vor 1961 geboren sind. Wenn sich Tugi67 auf Ihr Geburtsjahr bezieht, sind Sie zu jung für eine Arbeitsmarktrente. Wenn Sie ein Gutachten haben, in dem steht, daß Sie schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und Sie deshalb keine andere Arbeit in Ihrer Firma finden, ist ALG I oder II (Hartz4) zuständig. Wenn die Firma Sie mit einer Abfindung kündigt, wird das auf Hartz4 angerechnet. Sie brauchen dringend Hilfe und Beratung (vom Sozialverband, Gerwerkschaft oder Anwalt- wenn Sie kein Geld für einenAnwalt haben, gibt es beim Sozialamt Beratungshilfe- Scheine). Und sprechen Sie zuerst mit Ihrer Krankenkasse, wenn ich es richtig deute, müßten Sie Krankengeld erhalten, denn Arbeitsamt und Rentenversicherung haben für Sie Beiträge gezahlt. Ich hoffe, Sie können alles verstehen und ich habe mich einfach genug ausgedrückt.
ProblemeClemensam 21.03.2011 | 22:55
Hallo ich bin zeit september 2007 krank und 18 monate krankengeld dann von dezember 2008 bis ende januar 2009 reha klinik bin aber arbeitsunfähig entlassen dann ausgesteuert zu Arge habe 7 monate dann von rentekasse eingeteilt für 1 jahr ein berufliche trainingszentrum habe aber nur 10 mionate gegegangen weil ich zwischen durch krank war dann bin wieder zu Arge weiter bekommen bis zum 06.02.2011 ab dem datum sollte ich mich bei hartz 4 anmelden soll aber geht nicht weil ich noch Arbeitsverhältnis besteht aber in der zeit habe ich mich rente beantragt kam Antwort das ich nicht rente gehen sondern für 6 stunde täglich Arbeiten können dann habe mit der Arbeitgeber kontakt geblieben dann haben die Arbeitgeber für mich ein termin für betriebsarzt die sollen mich begutachten ob ich Arbeiten kann bei der firma leider hat auch geklappt trotzdem hat die Arbeitgeber als wiedereingliedrung für 6 std eingesetzt habe 2 wochen gearbeitet funktiniert nicht weil ich medikamente annehmen muss jetzt bin wieder krank gemeldet soooo die frage wie komme ich weiter mit mein situationen bei firma Arbeiten geht nicht wenn 6 wochen krankzeit vorbei ist komme ich den wieder zu krankenkasse oder rentekasse? oder die firma sollen mich kündigen? ich danke für die Antwort lg tugi67
Satzzeichen sind ihnen geläufig ? Dann sollten Sie diese auch anwenden... Ich finde es unmöglich, so einen Beitrag hier ohne Punkt und Komma einzsutellen. Unmmöglich vernünftig zu lesen und zu verstehen. In der Schule wäre ihr " Geschreibsel " das eine glatte 6 !
Ich glaube nicht!!!!!!!! Wo sind wir hier???? In einem Forum wo Menschen mit gesundheitlichen Problemen schreiben!!!!!!! Ich galube das haben sie vergessen und deshalb suchen sie sich mal am besten eine andere Aufgabe Echt nicht zu fassen wie manche hier behandelt werden!!!!!!!!!!
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