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Experten-Antwort

Krankenkasse und Rente beantragen

von Ullrich10.06.2015 | 20:45
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5 Antworten

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Frage ans Forum, kann mich die Krankenkasse zwingen eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Hintergrund ist das mein Krankengeld wesentlich höher als die Erwerbsminderungsrente. Ich habe noch ca 5 Monate Anspruch auf Krankengeld. Vielen Dank im voraus ans Forum

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzend zu den ansonsten zutreffenden Ausführungen von Wolfgang ist anzumerken, dass der Reha-Antrag, zu dem Sie von der Krankenkasse aufgefordert werden können, sogar als Rentenantrag gilt (§ 116 SGB VI), wenn Ihr allgemeines Leistungsvermögen nach der Reha bei weniger als 6 Stunden (nicht nur bei weniger als 3 Stunden, wie Wolfgang gesagt hat) täglich liegt. Diesen Rentenantrag dürfen Sie ohne Zustimmung der Krankenkasse nicht zurücknehmen.

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4 Antworten

W*lfgangam 10.06.2015 | 21:55
Hallo Ullrich, die KK kann Sie zunächst auffordern, eine Reha zu beantragen - eine direkte Aufforderung zur EM-Rente geht nicht (auch wenn das telef. versucht wird - einfach auflegen!). Wurde bereits eine Reha durchgeführt, die mit der Feststellung eines eingeschränkten allg. Leistungsvermögen endete (unter 3 Std. tgl.), kann Sie die KK im Rahmen ihres Dispositionsrechtes 'zwingen', die EM-Rente zu beantragen ...zwingen ist nicht ganz richtig, die KK kann dann nur das Krankengeld entziehen, wenn Sie den Rentenantrag nicht stellen ;-) Gruß w.
W*lfgangam 11.06.2015 | 19:55
Hallo Experte/in, danke für diesen Hinweis! Mit der 3 bis unter 6 Std.-Einschränkung nach Reha hat sich offensichtlich noch kein nachfragender Versicherter bei mir verlaufen. Nachfrage: wird ein Versicherter in diesem Fall auch seitens der DRV auf die 'Umdeutung' schriftlich hingewiesen? Ich frage deshalb, weil ich mich wirklich nicht an einen 3-6-Std.-Fall erinnern kann ...und ich steh ja auch schon ein paar Tage länger hinterm Rententresen :-) Gruß w.
-am 12.06.2015 | 09:51
(nicht nur bei weniger als 3 Stunden, wie Wolfgang gesagt hat)
Hallo Experte/in, danke für diesen Hinweis! Mit der 3 bis unter 6 Std.-Einschränkung nach Reha hat sich offensichtlich noch kein nachfragender Versicherter bei mir verlaufen. Nachfrage: wird ein Versicherter in diesem Fall auch seitens der DRV auf die 'Umdeutung' schriftlich hingewiesen? Ich frage deshalb, weil ich mich wirklich nicht an einen 3-6-Std.-Fall erinnern kann ...und ich steh ja auch schon ein paar Tage länger hinterm Rententresen :-) Gruß w.
Hallo W*olfgang! Im Rahmen einer Umdeutung eines Antrags auf Rehabilitation in einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann sowohl eine volle als auch eine teilweise Erwerbsminderung (3 ist unter 6 Stunden) festgestellt werden (s. § 116 SGB VI). Die Versicherten werden hierüber entsprechend informiert. Vielleicht spricht ja in den nächsten Tagen endlich mal ein Versicherter mit dieser Fallgestaltung bei Ihnen vor... :-).
W*lfgangam 12.06.2015 | 18:09
Danke für die Rückantwort. Aber, den schicke ich doch gleich 500 m weitere zur AuB-Stelle ...mir fehlt schlicht die Praxis *gg Gruß w.
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