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Experten-Antwort

Krankenkasse wartet auf elektronische Mitteilung von der Deutschen Rentenversicherung

von Uschi22.11.2016 | 18:18
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9 Antworten

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Guten Tag, beziehe ab 1.9.2016 Rente und bin freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse....hatte bei der Rentenvers,.auch den Antrag gestellt wegen Krankenkassenzuschuß, diesen hab ich mit Schr.v.30.9.2016 auch rückwirkend für Sept 2016 erhalten , also neuer Rentenbescheid mit Rente und Krankenkassenzuschuß.....soweit...so gut.....nur meine Krankenkasse bucht die Beiträge nicht ab, weil sie auf die elektonische Meldung der Deutschen Rentenversicherung wartet, diese haben Ende September die Rentenversicherung gebeten, lt. Krankenkasse bis jetzt keine Reaktion,.....mittlerweile sind bereits 2 Monate fällig......! wie kann das angehen.....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uschi,

in der Regel ist es so, dass mit der Rentenbewilligung auch eine elektronische Mitteilung (Datensatz) an die zuständige Krankenkasse ergeht. Ob und was bei Ihnen schief gelaufen ist, lässt sich im Rahmen dieses Forums leider nicht klären. Sie sollten sich daher zunächst direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

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8 Antworten

KSCam 22.11.2016 | 20:08
Na so groß ist das Problem doch nicht. Sie erhalten die Rente mit Beitragszuschuß, lediglich die Kasse bucht momentan keine Beiträge von Ihnen ab - also damit könnte ich leben. Sie wissen doch wie hoch der Beitrag ist, den Sie an die Kasse zahlen müssen. Diesen Beitrag legen Sie zurück bis die Kasse ihn fordert und dann bezahlen Sie. Wenn es noch Zinsen gäbe würde ich mich über den Zinsgewinn freuen. Es gibt wahrhaft größere Probleme die einen treffen könnten.
Michelam 22.11.2016 | 20:18
Was ist das denn für eine Krankenkasse? Wenn Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen auch hierzu (als Selbstzahler) Beiträge entrichtet werden; vollkommen losgelöst davon, ob noch nebenbei die Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zahlt oder nicht. Nach der o.g. Logik der Krankenkasse würde ich ja nie einen Antrag auf den Beitragszuschuss stellen - dann bräuchte ich in der Folge ja auch nie Beiträge an die Krankenkasse abführen. Macht das denn wirklich Sinn? Im Übrigen: Sobald der Beitragszuschuss gewährt wird und die Rentenversicherung das richtige Institutionskennzeichen der Krankenkasse gespeichert hat, erhält die Krankenkasse ganz automatisch per Datensatz eine Mitteilung (Aber davon sollte nicht abhängig sein, ob die KRankenkasse jetzt auch Beiträge einzieht oder nicht).
Rentensputnikam 22.11.2016 | 19:07
Ihre Frage kann nur konkret von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet werden. Die Telefonnummer finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Alle Antworten hier im Forum wären sinnlose Spekulation! Mit freundlichen Grüßen
Uschiam 23.11.2016 | 00:03
vielen Dank für die Antworten, klar "KSC" so groß ist das Problem nicht.....aber wenn ich doch schon am 30.9.2016 den neuen rentenbescheid erhalten hab, warum ging dann nichts an die krankenkasse ? wir haben heute den 22.11.2016.....................aber gut, die beiträge für 2 monate hab ich ja schon auf seite gelegt..... ich werde die rentenversicherung morgen anrufen .....
Pausenfachfrauam 23.11.2016 | 08:27
Wenn der Bescheid am 30.9. erteilt wurde, müsste auch am gleichen Tag dieser Datensatz erstellt und übermittelt worden sein. Vielleicht hat ihn die KK übersehen oder er ist dort "auf Fehler gelaufen"?
W*lfgangam 23.11.2016 | 21:27
Hallo Uschi, Deutsche BKK etwa? ...da ist zz. Land unter/Gründe dürften bekannt sein, werden von der Barmer GEK 'geschluckt'/Fusion. Gruß w.
Uschiam 24.11.2016 | 00:23
danke für die Antworten, ich hab es heute geklärt, Telefonat mit der Dt.Rentenvers.und der Krankenkasse.....der Einzug der Krankenkasse wird veranlasst.....somit ist die Angelegenheit geklärt...
Uschiam 24.11.2016 | 00:24
danke für die Antworten, ich hab es heute geklärt, Telefonat mit der Dt.Rentenvers.und der Krankenkasse.....der Einzug der Krankenkasse wird veranlasst.....somit ist die Angelegenheit geklärt...
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