Hallo Milkaschokolade,
"Einfach ich" hat bereits dargelegt, worum es sich bei einer solchen Aufforderung der Krankenkasse nach § 51 SGB V handelt, wie diese zustande kommt und mit welchen Voraussetzungen zu rechnen ist.
Die Thematik als solches ist aber - wie "Schogette" bereits ausgeführt hat - im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verortet, weshalb ich Sie bitten möchte, sich zur Klärung Ihrer Frage direkt an Ihre zuständige Krankenkasse zu wenden.