Hallo, hier die folgende Situation:
Die Krankenkasse forderte mich aufgefordert, "freiwillig" bis zum Datum x einen Rehaantrag zu stellen (mit dem Hinweis, dass dies als Rentenantrag gilt).
Die Rentenversicherung hat mir den Antrag auch schon geschickt, hätte den gerne noch viiiiel früher zurück.
Ich habe nun einen Brief von der Krankenversicherung mit dem Titel "Anhörung" nachgeschoben bekommen, in dem ich mich früher als bis zum zuvor genannten Freiwillig-oder-Sonst-Termin melden kann. Selbstverständich wiedder mit dem Hinweis, wenn ich den Antrag nicht "freiwillig" stelle, streichen sie das Krankengeld und ich fliege aus der Versicherung.
Gibt es Konsequenzen, wenn ich der RV und KV erst rechtzeitig zur Anhörungsfrist mitteile, dass ich den Antrag nicht stelle und eine Endbescheinigung der Krankmeldung beifüge?
Damit sind sie mich ja eigentlich los. Von wegen Androhung Rausschmiss aus der KV.
Alternative:
Der Antrag wird von mir fristgerecht gestellt und vor Antritt der Reha erfolgt eine Endbescheinigung?
Auch hier, wenn nicht mehr krankgeschrieben, keine bösen Konsequenzen? Oder doch? Wie bei ner gebuchten Reise, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Von wegen man hat ja aufgrund des von mir Antrags extra nen Platz irgendwo gesucht und reserviert etc...