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Experten-Antwort

Krankenkassen- Beitrag bei Betriebsrente

von Frank N.11.11.2019 | 17:45
202 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, da ich die Antwort von dem Experten nicht verstanden habe melde ich mich nochmal. Experte schrieb, man will einen Freibetrag von 155,75 Euro schaffen im Monat. Wie würde das bei mir berechnet werden? Habe ca.400 Euro Brutto Betriebsrente, davon ca.20 Prozent Abzug Kranken u Pflegekasse ca. 320 Euro Netto. Was würde mir ein neues Gesetz sollte es so kommen bringen? Bitte nochmal um Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank N!

Minister Spahn plant nun eine Beitragsgrenze von 159 Euro. Das heißt, dass Beiträge nur von der Rente oberhalb der Grenze zu zahlen sind.

Bitte warten Sie das Gesetzgebungsverfahren ab. Da es sich um ein Forum der Rentenversicherung handelt und Ihre Frage das Krankenversicherungsrecht betrifft, wenden Sie sich für etwaige weitere Fragen an Ihre Krankenkasse.

Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

suchenwiam 11.11.2019 | 18:08
Kann man ja rechnen. Vorher: 400€ Betriebsrente davon ab 20% KV+PV von 400 = 80 --- 320€ Nachher: 400€ Betriebsrente -155.75 Freibetrag = 244.25 davon ab 20% KV+PV von 244.25 = 48.85 --- 351.15€ Differenz: 31.15€/Monat Alle Angaben ohne Gewähr.
Frank N.am 11.11.2019 | 18:45
Danke Ihnen, hätte ich auch wissen müssen.
KKam 11.11.2019 | 20:01
Ich erhalte eine BR von 149,90 € und meine KV/PV werden nicht abgezogen.
suchenwiam 11.11.2019 | 20:36
Stimmt, denn sie liegt ja insgesamt unter der geltenden Freigrenze von 155.25. Meine VBL auch: gerade mal 62€. Der Betrag ist gleichgeblieben, aber der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag ist beträchtlich: wird die Freigrenze auch nur um 1 Cent überschritten (also 155.26€), werden KV+PV auf alles fällig = 31.05, bleibt netto vor Steuern 124.21, also eine erhebliche Sprungstelle. Mit der Neuregelung als Freibetrag wird KV+PV nur auf den 1 zusätzlichen Cent fällig, also praktisch aus Rundungsgründen 0€. Doch, das ist noch die beste/sinnvollste Reform aus dem Paket vom Sonntag... ;^)
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