Hallo Jürgen,
ob es korrekt ist, dass Sie aus der "Abfindung" 15,5 % KV-Beiträge zahlen, können Sie nur bei der Krankenkasse klären.
Einen Beitragszuschuss der Rentenversicherung gibt es dafür jedenfalls nicht. Beitragszuschüsse werden nur gezahlt, wenn der Rentenbezug nicht versicherungspflichtig in der KV ist und natürlich auch begrenzt auf den hälftigen Beitrag aus dem Rentenbetrag.