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Krankenkassenbeiträge

von Jürgen17.03.2009 | 21:36
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage wäre: Ich bekomme eine BU-Rente von der ich meinen anteiligen KV-Beitrag bezahle. Nun bekomme ich eine monatliche Abfindungszahlung, für die ich als "freiwillig" Versicherter den vollen KV-Beitrag (15,5 %) bezahle. Gibt es die rechtliche Möglichkeit von der DRV eine Zuschuss/Ausgleich zu erhalten? Wenn ja, wo finde ich dazu einen entsprechenden Link. Dank im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jürgen,

ob es korrekt ist, dass Sie aus der "Abfindung" 15,5 % KV-Beiträge zahlen, können Sie nur bei der Krankenkasse klären.

Einen Beitragszuschuss der Rentenversicherung gibt es dafür jedenfalls nicht. Beitragszuschüsse werden nur gezahlt, wenn der Rentenbezug nicht versicherungspflichtig in der KV ist und natürlich auch begrenzt auf den hälftigen Beitrag aus dem Rentenbetrag.

13 Antworten

?-?am 17.03.2009 | 21:50
Wieso sollte die DRV ihre Beiträge bezahlen. Das ist evtl, aber nur evtl. Sache ihres Arbeitgebers
Jürgenam 17.03.2009 | 21:53
Weil es der Fall ist, wenn ein freiwillig Versicherter, der zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich eine BU-Rente erhält, derartige Zuschüsse zu den KV-Beiträgen erhält. Gruß
-_-am 17.03.2009 | 21:48
Wenn Sie in der Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind, erhalten Sie (derzeit) 7,3% der Bruttorente vom Rentenversicherungsträger. Wenn Sie in der Krankenversicherung pflichtversichert wären, würde der Beitrag direkt an die Krankenkasse abgeführt. Wenn Sie freiwillig krankenversichert sind erhalten Sie einen Beitragszuschuss nach § 106 SGB 6 von derzeit 7,3% der Bruttorente mit der Rente ausgezahlt und müssen den KV-Beitrag selbst berappen. Einen weiteren Zuschuss gibt es vom Rentenversicherungsträger nicht.
-_-am 17.03.2009 | 22:14
Worin kann die Krankenkasse Ihnen nicht folgen? Ich kann Ihnen nun auch nicht folgen. Schauen Sie hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__106.html
Jürgenam 17.03.2009 | 21:57
@._. Irgendwie raffe ich das nicht. Meine Krankenkasse kann mir nicht folgen. Wie bringe ich denen das rüber????
Paulam 17.03.2009 | 22:26
Den Zuschuss erhalten Sie nur für Ihre Rente. Alle anderen Beiträge werden durch die DRV nicht bezuschusst. § 106 SGB VI
Chrisam 17.03.2009 | 22:37
"der zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich eine BU-Rente erhält" Das verstehe ich nun auch nicht. Es wäre doch dann so, dass derjenige vorher gar keine Rente bekommen hätte. Auch hier wird dann nur der Zuschuss in Höhe der Rente gezahlt.
Oder soam 18.03.2009 | 07:35
Bitte erst klären: Sind Sie Bezieher einer Rente (also: wird eine bezahlt) - oder ist die Abfindung so hoch, dass die Rente wegen Hinzuverdienst nicht gezahlt wird? Wenn ja, was hat die KK in Sachen KVdR mitgeteilt: - pflichtversichert (Abzugsverfahren) oder nicht pflichtversichert - also freiwillig oder privat KV(Zuschussverfahren)? Auf andere, beitragsrelevante Einkommen (z.B. Betriebsrenten) kommt eben der volle Satz bei der gKV, egal ob pflichtig oder freiwillig! Zudem werden bei freiwillig Versicherten auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung herangezogen, Kapitalerträge etc. Die gKV ist eine Solidargemeinschaft, in welcher der (finanziell)Stärkere den Schwächeren mittragen soll!
Jürgenam 18.03.2009 | 07:52
@ Oder so. Danke für die Antwort. Nun zum Thema. Ja, ich erhalte seit 1990 eine Rente, für die ich pflichtversichert bin. Seit 01.01.09 bekomme ich eine monatliche Abfindung, für die ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichert habe. Weiter Einkünfte liegen nicht vor. Die KK hat der DRV noch nichts mitgeteilt (lt. Auskunft DRV). Wie geht es denn nun weiter? Was soll ich tun) Gruß & Dank Jürgen
B2am 18.03.2009 | 08:05
Also irgendetwas stimmt hier nicht. Entweder sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (§ 5 SGB V) ODER Sie sind freiwillig versichert (§ 9 SGB V). Eine Mischung von gleichtzeitig freiwillig und auch pflichtversichert in gesetzlichen Krankenversicherung geht nicht. Bevor hier weiter "geraten" und möglicherweise dann auch noch falsch beraten wird, sollte zu erst einmal ihr Krankenversicherungsstatus sicher geklärt werden. Dazu kann Ihnen aber nur Ihre eigene Krankenversicherung eine verbindliche Auskunft gegeben.
Oder soam 18.03.2009 | 08:22
Sorry @Jürgen, aber das sehe ich auch so wie B2.
Chrisam 18.03.2009 | 08:53
Fragt sich dann auch noch, was die betriebliche Abfindung für eine Zahlung ist, vielleicht ja sogar eine Betriebsente?! Aber egal was es ist, die DRV wird hier KEINEN weiteren Zuschuss zahlen.
Jürgenam 18.03.2009 | 11:56
Herzlichen Dank an alle Beteiligten.
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