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Krankenkassenbeiträge auf Lebensversicherung (Direktversicherung)

von Wolfi13.10.2008 | 17:46
3682 Ansichten
9 Antworten

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Bekomme nächstes Jahr eine LV ausbezahlt. 1. Jahr war sie privat, dann 8 Jahre eine Direktversicherung und dann wieder 12 Jahre privat. Die LV-Gesellschaft sagte mir, daß sie diese Auszahlung meiner gesetzlichen Krankenkasse (Barmer) melden muß. Habe jetzt gehört, daß wohl die Krankenkassen das unterschiedlich handhaben. Manche wollen Beiträge auf die gesamte Summe, andere nur auf den entsprechenden Teil. Frage: Wer hat da Erfahrungen oder gibt es da eine klare Regel? Außerdem habe ich gehört, daß wegen dieser halbe/halbe Versicherungen wohl eine Klage beim Bundesgerichtshof vorläge. Wenn ja, kann man da was sagen, wann es da wohl zu einer Entscheidung kommen kann? Danke im voraus für Infos

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Wolfi,

leider kann Ihnen in diesem Forum nicht weitergeholfen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Wolfi,

Sie werden die gesetzliche Krankenkasse angeben müssen. Bei der privaten Krankenkasse handelt es sich um eine Zusatzversicherung.

7 Antworten

Wolfiam 14.10.2008 | 09:30
Danke schon mal für diese Auskunft. Die Auskunft, daß scheinbar manche Krankenkassen nur auf Teilbeträge den Beitrag verlangen, habe ich von der LV. Dort wurde mir gesagt, daß sie schon mehrfach zu diesem Thema für die Krankenkassen Verträge áuseianderrechnen mußten. Noch eine Frage zu: .... ist die Krankenkasse bekannt .... Soweit ich weiß, werde ich ja wohl von der LV aufgefordert, meine Krankenkasse zu benennen. Wird man dann ja wohl leider nicht verschweigen können. Oder? Bin neben der Barmer aber noch bei einer internationalen privaten KV versichert für meine langen Auslandsaufenthalte.
Schiko.am 14.10.2008 | 09:28
Ist der versicherung bekannt bei welcher kasse sie ver- sichert sind wird diese bei auszahlung die krankenver- sicherung hiervon verständigen. Andernfalls werden sie aufgefordert dies selber der kranken- kasse zu melden. Es ist längst entschieden dass die neueinführung-der arbeitnehmer zahlt den vollen beitrag - grundsätzlich rechtens ist. Umstritten ist noch, ob dies auch dann gilt wenn die beiträge teilweise vom arbeitnehmer selbst aufgebracht wurden. Machen sie sich aber dabei grundsätzlich keine hoffnungen, alle krankenkassen müssen bisher den vollen beitrag verlangen. Wer es anders behauptet soll ihnen dies durch vorlage der banklastschrift beweisen. Bis wann dies entschieden wird steht in den sternen. Mit freundlichen Grüßen.
Chrisam 14.10.2008 | 11:23
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Krankenkassen auf Beiträge verzichten und so arbeiten. War die Aussage ggf. von einer grossen Lebensversicherung A.?
Schiko.am 14.10.2008 | 11:36
Würde ich den namen der LV. kennen, schon längst hätte ich diesbezüglich bei dieser nachgefragt. MfG:
Wolfiam 14.10.2008 | 12:00
Den Namen kann ich gerne nennen. Es ist die Hannoversche Leben. Von der Barmer wurde mir aber auch bestätigt, daß Beiträge auf die gesamte Summe zu zahlen sind.
Schiko.am 14.10.2008 | 19:11
Lassen Sie es einfach, es wird langweilig! Viele Grüße, der wahre Schiko.
Schiko.am 14.10.2008 | 21:04
Danke wolfi, meine anfrage wird morgen geschrieben, berichte darüber wieder. Der eintrag um 19:11 stammte nicht vom wahren"Schiko", sondern von der schlechten ware "doof", wie immer. MfG.
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