Hallo,
ich hatte letztens einen Beratungstermin zur betrieblichen Altersvorsorge. Der Berater meinte, daß bei einer Direkt(renten)versicherung anstatt einer Verrentung später auch eine komplette Kapitalauszahlung möglich wäre. Hier wäre dann auch nur 1 Beitrag Kranken-/Pflegeversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze notwendig.
Ich dachte, eine Kapitalleistung würde so verbeitragt, als wenn 120 Monate Rente fließen würde. Das bestritt aber der Berater.
Was ist richtig?
Danke!
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