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Krankenkassenbeiträge bei BAV

von it-admin25.03.2007 | 15:43
2204 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hatte letztens einen Beratungstermin zur betrieblichen Altersvorsorge. Der Berater meinte, daß bei einer Direkt(renten)versicherung anstatt einer Verrentung später auch eine komplette Kapitalauszahlung möglich wäre. Hier wäre dann auch nur 1 Beitrag Kranken-/Pflegeversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze notwendig. Ich dachte, eine Kapitalleistung würde so verbeitragt, als wenn 120 Monate Rente fließen würde. Das bestritt aber der Berater. Was ist richtig? Danke! it-admin

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.03.2007 | 13:39

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihre Krankenversicherung. Wir als Experten der RV-Träger können Ihnen dazu keine verbindlichen Auskünfte geben.

5 Antworten

Schiko.am 25.03.2007 | 17:28
Es ist richtig, für einen gesetzlich pflicht-oder freiwillig versicherten hat der versicherte den vollen beitrag für kranken/pflegeversicherung aufzubringen. Bei angenommen 14,50 % beitragssatz und 0,90 zusatzbeitrag( ohne 0,25 zuschlag) fallen monatlich 154.—beitrag für 1000 €. an. Immer bis zur derzeitigen bemessungsrenze von 3.562,50 plus 1,70% für pflege- versicherung. Einmalauszahlung 120.000 verteilt auf 10 jahre jährlich 12.000 und somit 1.000 monatliche anrechnung. Bei 2.600 gesetzliche rente ( wer hat die schon) aus ins- gesamt 3.562,50 zu unterschiedlichen sätzen wie dargelegt. Mit freundlichen Grüßen.
Unbekanntam 25.03.2007 | 19:27
Wie schon Schiko richtigerweise mitgeteilt hat, werden die Krankenkassenbeiträge auf zehn Jahre verteilt.
Ulla Schmidtam 25.03.2007 | 23:14
Gesetzlich Krankenversicherte sollten grundsätzlich die Finger von der Betrieblichen Altersversorgung weglassen! Schauen Sie mal hier nach, wie sich in naher Zukunft die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entwickeln werden: http://www.handelsblatt.com/news/Politik/Konjunkturdaten/_pv/gri… http://www.tagesspiegel.de/meinung/archiv/27.08.2005/2015177.asp Gruß Amadé
it-adminam 26.03.2007 | 05:15
Danke für die bislang geschriebenen Antworten. Ich möchte noch ergänzen, daß es dabei um Verträge bei Entgeltumwandlung handelt. (Auch wenn's sich die meisten gedacht haben werden.) Falls das in diesem Zusammenhang überhaupt relevant ist.
Amadéam 26.03.2007 | 13:24
Betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung bei Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenversicherung??? Nochmals der gute Rat! Lassen Sie um Himmels willen die Finger von diesem Wahnsinn! Ich verweise hierzu auf die folgenden Beiträge: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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