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Krankenkassenbeiträge beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

von FoxMax06.03.2007 | 16:40
2645 Ansichten
2 Antworten

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im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich geht knapp die Hälfte meiner Betriebsrente unmittelbar mit Eingang aufs Konto meiner Frau weiter. Meine Firma führt aber von der ganzen Betriebsrente Krankenkassenbeiträge an meine Krankenkasse ab. MeineEx-Frau ihrerseits muss von "ihrer Hälfte Betriebsrente" noch mal Krankenkassenbeiträge bezahle. Das finde ich ungerecht, da ich ja nicht das volle Einkommen habe. Meine Krankenkasse stellt sich taub. Wer weiß Rat. Danke FoxMax

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Herr FoxMax,

grundsätzlich handelt es sich bei der Betriebsrente um einen Einkommenszufluß an Sie. Damit dürften Sie insoweit auch der Beitragspflicht unterliegen. Eine doppelte Verbeitragung der Betriebsrente ist m. Ea. nicht richtig.

Ich empfehle die Krankenkasse aufzusuchen und die Sache persönlich zu klären.

1 Antworten

bekissam 06.03.2007 | 19:41
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