Hallo,
meine Rentenversicherungszeiten im zeitlichen Ablauf in 2017:
3 Monate nicht gearbeitet, keine RV-Beiträge eingezahlt; ich war bei der gesetzlichen KK freiwillig versichert;
1 Monat Restanspruch ALG-1 in Anspruch genommen; AA hat RV-Beiträge an RV gezahlt; Beitragszeit OK;
innerhalb der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig geworden:
4 Monate Krankengeld; KK hat 18,7% RV-Beiträge gezahlt; HIERZU kommt die Frage
1 Monat in Reha, Übergangsgeld erhalten;
3 Monate Krankengeld; KK hat 18,7% RV-Beiträge gezahlt; HIERZU kommt die Frage
ALLE Zeiten nahtlos, kein KK-Wechsel (auch vorher und nachher nicht), bin in einer der großen gesetzliche KK, ununterbrochen die gleiche Krankheit;
Jetzt höre ich von der Rentenversicherung, dass die KK-Beiträge NUR der Beitragsanteil der KK sein soll und mein RV-Beitrag soll fehlen oder falsch verschlüsselt sein. Und dies habe negative Auswirkungen auf die Anzahl der Pflichtbeitrags-zeiten zur Erwerbsminderungsrente.
KK prüft, bei ihnen sei alles korrekt und bestätigt, dass sie jeweils den vollen Beitragssatz von 18,7% (2017) in 1 Summe an die RV abgeführt haben.
FRAGEN:
1. Was kann da schief gelaufen sein? Läuft doch vermutlich bei der RV auch alles maschinell. Mein zweckmäßiges weiteres Vorgehen?
2. Sobald ich arbeitslos geworden bin, werde ich doch aus einem vorher freiwillig versicherten Mitglied in einer gesetzlichen KK wieder ein Pflichtmitglied (oder wie das genannt wird), oder?
2. Übergangsgeld während der Reha füllt doch auch die Zeiten für die EU-Rente, oder?
Vielen Dank !!!