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Experten-Antwort

Krankenkassenbeiträge erhöhen die Anrechnungszeiten für die Erwerbsminderung NICHT, warum ?!

von Sabi29.06.2018 | 22:54
463 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Rentenversicherungszeiten im zeitlichen Ablauf in 2017: 3 Monate nicht gearbeitet, keine RV-Beiträge eingezahlt; ich war bei der gesetzlichen KK freiwillig versichert; 1 Monat Restanspruch ALG-1 in Anspruch genommen; AA hat RV-Beiträge an RV gezahlt; Beitragszeit OK; innerhalb der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig geworden: 4 Monate Krankengeld; KK hat 18,7% RV-Beiträge gezahlt; HIERZU kommt die Frage 1 Monat in Reha, Übergangsgeld erhalten; 3 Monate Krankengeld; KK hat 18,7% RV-Beiträge gezahlt; HIERZU kommt die Frage ALLE Zeiten nahtlos, kein KK-Wechsel (auch vorher und nachher nicht), bin in einer der großen gesetzliche KK, ununterbrochen die gleiche Krankheit; Jetzt höre ich von der Rentenversicherung, dass die KK-Beiträge NUR der Beitragsanteil der KK sein soll und mein RV-Beitrag soll fehlen oder falsch verschlüsselt sein. Und dies habe negative Auswirkungen auf die Anzahl der Pflichtbeitrags-zeiten zur Erwerbsminderungsrente. KK prüft, bei ihnen sei alles korrekt und bestätigt, dass sie jeweils den vollen Beitragssatz von 18,7% (2017) in 1 Summe an die RV abgeführt haben. FRAGEN: 1. Was kann da schief gelaufen sein? Läuft doch vermutlich bei der RV auch alles maschinell. Mein zweckmäßiges weiteres Vorgehen? 2. Sobald ich arbeitslos geworden bin, werde ich doch aus einem vorher freiwillig versicherten Mitglied in einer gesetzlichen KK wieder ein Pflichtmitglied (oder wie das genannt wird), oder? 2. Übergangsgeld während der Reha füllt doch auch die Zeiten für die EU-Rente, oder? Vielen Dank !!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.06.2018 | 23:08

Diese Problematik sollte - sofern Sie da nicht etwas falsch verstanden haben, bei einer Beratung vor Ort geklärt werden.

Aus Ihrer Beschreibung werde ich nicht so recht schlau.

4 Antworten

Sabiam 30.06.2018 | 00:15
Die Frage ist: kann es überhaupt sein, dass abgeführte RV-Beiträge der KK (18,7% in 2017) die Anwartschaftszeiten für die EU-Rente nicht erhöhen? Und wenn ja, wann ist dies der Fall?
W*lfgangam 30.06.2018 | 20:00
Hallo Sabi, warum sollte die KK für nur/lediglich freiwillig Versicherte in einem RV-leeren Raum einen RV-Beitrag zahlen - ohne irgendein bestehendes RV-Verhältnis? Gruß w.
Sabiam 01.07.2018 | 10:28
Hallo W*lfgang, meine Frage betrifft nicht den Zeitraum, in dem ich nicht gearbeitet habe, sondern: "4 Monate Krankengeld; KK hat 18,7% RV-Beiträge gezahlt; HIERZU kommt die Frage"
KSCam 01.07.2018 | 11:46
Klären Sie das direkt mit Kasse und DRV Sachbearbeitung. Dieses Problem lässt sich im Forum wohl nicht klären, zumal hier nur Angaben für 2017 gemacht sind.........hier fehlt der Gesamtüberblick und man müsste vieles erraten bzw. spekulieren.
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