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Krankenkassenbeiträge f.Renter

von danja30.10.2007 | 02:08
1398 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wer kann mir bitte sagen, wo ich erfahren kann ab wann ein Rentner ( 48J. voll EU) bei der Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert ist? Danke für die Antwort! Danja

7 Antworten

Karl-Heinricham 30.10.2007 | 06:49
Grob gesagt wenn er 9/10 der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens vor Rentenantragstellung gesetzlich krankenversichert war, muß er sich pflichtversichern. Sonst bleibt die Alternative freiwillige Versicherung. Erfahren können Sie das bei Ihrer Krankenkasse, weil diese das bei Rentenantragstellung prüft und auch nur die Krankenkasse dies allein feststellen darf.
Schiko.am 30.10.2007 | 09:53
Diese sehe ich so: Früher galt, war jemand in der aktiven berufszeit in der zweiten hälfte seiner tätigkeit zu 9/10 freiwillig in der gesetzlichen versichert, galt dies auch weiter- hin. Dies hatte zur folge, auf zins und mieten wurden bis zur jährlichen bemessungsgrenze der kranken- versicherung auch beitrag erhoben. Kam hinzu, bis ende 1999 zahlte der freiwillig ver- sicherte den beitrag nach vorgegebenen einkommens- stufen. Dies führte manchmal dazu, dass trotz renten- erhöhung die nettorente geringer ausfiel. DM. 3000- 3300 gleich hoher beitrag, 3301-3600 höh- erer beitrag, bei 3305 genau so hoch als bei 3598 DM. Ab 1.4.2002 können bisher freiwillig versicherte wieder pflichtversicherte sein. Wünschen sie bei rentenbeginn weiterhin freiwillig versichert zu bleiben müssen sie dies der kranken- kasse mitteilen. Inzwischen wird ja der beitrag für noch freiwillig versicherte aus dem tatsächlichen betrag erhoben. Während bei pflichtversicherten der beitrags hälfte- anteil gleich einbehalten , wird dieser für freiwillig versicherte mit der bruttorente auf konto überwiesen. Der gesamtbeitrag wird von der kasse per lastschrift eingezogen. Schlaue erzählen dann, ich muss den vollen beitrag zahlen, wie dies ja in der regel auch für privatrenten der fall ist. Mit freundlichen Grüßen.
Karl-Heinricham 30.10.2007 | 10:06
Ihre Ausführungen zur Beitragsberechnung und Historie der KVDR in allen Ehren, aber ich glaube, dass dies Danja wenig weiterhilft. Ihr scheint es ja nur um den grundsätzlichen Zugang zur KVDR zu gehen. Da sie nach eigener Aussage bereits Rente bekommt, sollte dieser Punkt durch die Krankenkasse längst geklärt sein. Ich würde ihr daher empfehlen, sich an ihre Krankenkasse zu wenden.
Schiko.am 30.10.2007 | 15:05
Tut mir leid, ihre intervention verstehe ich nun wirklich nicht. Nicht um mich darzustellen habe ich doch aus- führlich stellung genommen und auf änderung gegenüber früherer jahre hingewiesen. Sich nicht nur wegen Danja, auch wegen ander- er user hier. Nachdem Danja bereits rente bezieht ist sie doch bereits pflichtig oder freiwillig in der gesetz- lichen versichert. Automatisch auch deswegen pflichtversichert, selbst dann, wenn sie aufgrund des früheren einkommens in der zweite hälfte zu 9/10 als freiwillig einge- stuft war. Danja ersieht doch aus den rentenbescheid ob der hälftebeitrag abgezogen oder ausbezahlt wird. Was wollte sie eigentlich von der krankenkasse wissen? Mit freundlichen Grüßen.
xxxxam 30.10.2007 | 17:02
Schiko, wie wäre es, wenn sie uns etwas aus Vorkriegsregelungen erzählen würden
Lara.am 30.10.2007 | 17:41
Danke an Schiko, dessen Ausführungen für mich immer von Interesse sind. FG Lara
Karl-Heinricham 31.10.2007 | 06:59
Die Historie zu dem Sachverhalt mag ja interessant sein (ich finde Geschichte übrigens gut!), nur glaube ich, dass dem/der FragestellerIn mit einer Antwort, die sich nur auf die Frage bezieht, mehr geholfen ist. Alles andere, längst nicht mehr gültige, hilft ihr/ihm nicht weiter und verwirrt vielleicht nur. Außerdem denke ich, dass die Aussage in Ihrem ersten Absatz falsch ist. Freiwllig versichern mußte sich ja nicht nur jemand, der in der zweiten Hälfte zu 9/10 frw. versichert war, sondern jeder, der nicht mindestens 9/10 pflichtversichert war.
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