Hallo!
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag der noch von der Hinterbliebenenrente abzuziehen ist? Wird ein Pauschalbetrag abgezogen oder wird prozentual der Beitrag abgezogen wie bei einem Beschäftigungsverhältnis?
Hallo!
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag der noch von der Hinterbliebenenrente abzuziehen ist? Wird ein Pauschalbetrag abgezogen oder wird prozentual der Beitrag abgezogen wie bei einem Beschäftigungsverhältnis?
Sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, zahlen Sie 7,3% KV Beitrag + die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse + 3,05% Pflegebeitrag oder 3,3%, falls Sie kinderlos sind.
Ok, danke für die schnelle Antwort.
Und was ist mit der Halbwaisenrente? Werden da auch KV Beiträge erhoben?
Und was ist mit der Halbwaisenrente? Werden da auch KV Beiträge erhoben?
Wenn die Waise vor dem Tod des Elternteils gesetzlich krankenversichert war, werden für die Zeit des Halbwaisenrentenbezuges keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Hallo Stefan72,
wie in den bisherigen Beiträgen bereits korrekt gesagt wurde haben gesetzlich krankenversicherte bei Bezug einer Witwenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Die Beitragshöhe richtet sich hierbei nach den gesetzlichem Beitragssätzen. Derzeit sind 7,3% KV Beitrag + die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse + 3,05% Pflegebeitrag oder 3,3%, falls Sie kinderlos sind fällig.
Bei Waisenrenten sind keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen.
Freundliche Grüße
Ergänzend:
Bis Alter 25 + sofern nicht vorher schon eine versicherungspflichtige Beschäftigung/Berufsausbildung besteht.
Gruß
w.
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