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Experten-Antwort

Krankenkassenbeitrag

von seemoewe19.11.2010 | 14:54
1650 Ansichten
5 Antworten

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Hallo. Da die Krankenkassenbeiträge ab 1.1.2011 steigen, hätte ich gerne gewusst, wie das bei einer Sozialrente gerechnet wird. Die Hälfte trägt der Rententräger, die andere Hälfte ich selber. Mindert das meine Rentenauszahlung? Wahrscheinlich ja ? Seemoewe

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von W*lfgang.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Jaam 19.11.2010 | 17:32
Was ist denn eine Sozialrente??? Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sinken durch die Anhebung des Krankenkassenbeitrages.
W*lfgangam 19.11.2010 | 19:12
Hallo seemoeve, der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung erhöht sich um 0,6 %. Die Hälfte trägt der Krankenversicherte, die andere Hälfte der Arbeitgeber/Rentenversicherung. Ja, insofern wird sich Ihre Rente um diese 0,3 % zunächst vermindern, bevor die prognostizierte Rentenanpassung zum 01.07. die Rente wieder etwas nach oben bringen wird. Gruß w.
Supermerkel und Fizewelleam 19.11.2010 | 20:25
Ja, was hatten Sie bei dieser Bundesregierung denn erwartet? Der KV-Beitrag beträgt ab 01.01.2010 insgesamt 15,5% (bisher 14,7%). Davon tragen Sie 0,9% (bisher 0,9%) allein. Der Rest wird hälftig vom Rentenversicherungsträger übernommen. Die andere Hälfte zahlen Sie selbst. Bei 1000,- EUR Bruttorente also: Beitrag 155,- EUR (bisher 147,- EUR), Differenz 8,- EUR davon Rentner allein 9,- EUR (wie bisher) Rentenversicherungsträger 73,- EUR (bisher 69,- EUR) Rentenberechtigter 73,- EUR (bisher 69,- EUR) Ihr Beitrag 9,- EUR + 73,- EUR = 82,- EUR (bisher 78,- EUR). Die ausgezahlte Rente (Nettorente) wird damit zum 01.01.2010 um 4,- EUR niedriger.
Supermerkel und Fizewelleam 19.11.2010 | 20:41
Zitat von Supermerkel und Fizewelle anzeigenausblenden
Ja, was hatten Sie bei dieser Bundesregierung denn erwartet? Der KV-Beitrag beträgt ab 01.01.2011 insgesamt 15,5% (bisher 14,9%). Davon tragen Sie 0,9% (bisher 0,9%) allein. Der Rest wird hälftig vom Rentenversicherungsträger übernommen. Die andere Hälfte zahlen Sie selbst. Bei 1000,- EUR Bruttorente also: Beitrag 155,- EUR (bisher 149,- EUR), Differenz 6,- EUR davon Rentner allein 9,- EUR (wie bisher) Rentenversicherungsträger 73,- EUR (bisher 70,- EUR) Rentenberechtigter 73,- EUR (bisher 70,- EUR) Ihr Beitrag 9,- EUR + 73,- EUR = 82,- EUR (bisher 79,- EUR). Die ausgezahlte Rente (Nettorente) wird damit zum 01.01.2011 um die Differenz von 3,- EUR oder 03% niedriger.
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