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Krankenkassenbeitrag bei Rentenantrag

von Falcko12.05.2009 | 18:56
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3 Antworten

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Hallo Eine spezielle Frage. Zuerst die Fakten..... Ich bin verheiratet. Wir sind beide arbeitslos. Meine Frau ist bei gesetzlichen KK freiwillig versichert. Ich bin bei ihr Familienversichert. Ich bin in der 52 Wochen Reglung, Rente nach Arbeitslosigkeit. Ich kann am 01.09.2010 in Rente gehen. Man soll ja 3 Monate vor Rentenbeginn die Altersrente beantragen, also bei mir am 01.06.2010 Bin ich nun ab Rentenantrag ab 01.06.2010 automatisch Krankenversichert sogar ohne eigenen Beitrag? In diesem Fall wäre ja meine Frau bei MIR familienversichert, und Sie spart den eigenen freiwilligen Beitrag?? So habe ich es aus unsicherer Quelle jedenfalls gehört. Gruss Jacko

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich sind Sie ab Rentenantragstellung in der Krankenversicherung pflichtversichert, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt. Darüber entscheidet jedoch Ihre zuständige Krankenkasse. Für die Zeit als Rentenantragsteller würde dann bei Ihnen auch Beitragsfreiheit bestehen. Diese Beitragsfreiheit besteht dann, wenn ohne die Versicherungspflicht als Rentenantragsteller eine Familienversicherung bestehen würde.

Wir weisen an dieser Stelle aber darauf hin, dass die Entscheidung, ob ab Rentenantragstellung Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und darüber hinaus auch Beitragsfreiheit besteht, letztlich Ihre zuständige Krankenkasse trifft. Diese trifft auch die Entscheidung, ob Ihre Frau dann bei Ihnen familienversichert sein kann. Sie sollten also Ihre Frage bei Ihrer zuständigen Krankenkasse abschließend klären lassen.

2 Antworten

KSCam 12.05.2009 | 19:15
Über die KVdR entscheidet die Krankenkasse - dort sollten Sie gleich morgen früh anrufen und sich die Rechtslage erklären lassen (und dann hoffen Sie, dass im nächsten Sommer noch alle Gesetze gleich sind....)
Wolfgangam 12.05.2009 | 22:40
Hallo Falcko, jedes halbwegs versierte Versicherungsamt/Rentenstelle im Rathaus kann Ihnen die Voraussetzungen der KVdR erläutern - wie es für Sie, Ihre Frau künftig in der KV weiter geht. Manchmal sind Tage in der gesetzlichen KV entscheidend (ggf. ein verzögerter Rentenantrag!), um sich nicht in der freiwilligen KV wieder zu finden. Kann nicht schaden, das jetzt schon klären zu lassen. Gruß w.
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