Krankenversicherungspflichtige Rentner müssen aus ihren Einnahmen Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung zahlen. Erhält ein Rentner mehrere Renten aus der Rentenversicherung z.B. eine eigene Altersrente und daneben noch eine Witwenrente, sind beide Renten Einnahmen des Rentners (in diesem Fall Einnahmen Ihrer Frau) und es müssen aus jeder Rente Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung gezahlt werden.