Es ist doch weiterhin möglich mit 63 Jahren nach 35 Beitragsjahren mit Abschlägen in Rente zu gehen..?? Ohne die 7 Monate die ich ja theoretisch schon länger müsste?(Jahrgang 53)
Werden die Krankenkassenbeiträge von der geminderten oder der vollen Rente abgezogen?
27.05.2014, 08:36
von
susa
27.05.2014, 08:53
von
oder so
wenn Sie KVdR-pflichtig werden:
von der Brutto-Rente, die aus
den persönlichen Entgeltpunkten
x
Zugangsfaktor (Abschlag)
x
aktuellem Rentenwert (ab 1.7.: 28,61 EUR)
bleibt -
also: von der tatsächlichen Bruttorente, nicht von der theoretischen Anwartschaft.
27.05.2014, 09:37
Experten-Antwort