Sofern über den 31.10.2011 hinaus weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, hat bzw. wird Ihr Arzt Sie auch weiterhin arbeitsunfähig zu schreiben. Dadurch, dass der Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt wurde und Sie sich für die Zeit ab dem 01.11.2011 bei der Agentur für Arbeit melden, ändert sich am Status der Arbeitsunfähigkeit nichts.
Übrigens werden Sie bei weiterhin bestehender Arbeitsunfähigkeit bei der Reha-Entlassung nicht als nicht erwerbsfähig, sondern arbeitsunfähig entlassen. Die Feststellung, dass bzw. ob Erwerbsminderung vorliegt, trifft nicht die Reha-Einrichtung, sondern entscheidet im Rahmen des anhängigen Rentenverfahrens allein der Rentenversicherungsträger in "freier Beweiswürdigung" (d.h. unter Berücksichtigung aller Unterlagen, die der Rentenversicherungsträger zur Entscheidungsfindung benötigt - selbst wenn also med. Befunde vorliegen, bei denen Ärzte eine Erwerbsminderung bescheinigen, kann der Rentenversicherungträger trotzdem frei entscheiden).