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Krankenschwester, Rente mit 60 ?

von Krankenschwester25.01.2009 | 10:43
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Krankenschwester, Rente mit 60 ? Ich bin weiblich, geb. 16.07.1950, durchgehend berufstätig seit 04/1965, seit 01.09.2003 GdB 50, Verheiratet, ein Kind noch in der Ausbildung wohnt zu Hause. Ehemann Jahrgang 1957, an COPD erkrankt mit GdB 70 eingestuft und noch berufstätig. Die Hauptbelastung/ Organisation wird von mir übernommen, da mein Mann nicht mehr in der Lage ist dies zusätzlich zu bewältigen. Nun möchte ich zu 07/2010 Rente mit ggf. 10,8% Abschlag beantragen, was aber wohl nicht so einfach möglich ist. Mit der DRV habe ich Kontakt aufgenommen, wegen den evtl. Möglichkeiten. Der eingereichte Vertrauensschutz wurde wegen meinen Eingaben???? auf dem Vordruck R240??? abgelehnt. 1.) Altersrente für Frauen, Rentenbeginn 01.08.2010, Voraussetzungen erfüllt, Abschlag 18,0% 2.) Altersrente für Schwerbehinderte, Rentenbeginn 01.08.2010,Abschlag 10,8%. 3.) Altersrente für langjährig Versicherte, Rentenbeginn frühestens 01.08.2013 mit 8,4% Abschlag. Die Rentenmodelle können durch ganz oder teilweise Zuzahlung ausgeglichen werden. Meine Fragen: Im Forum wird darauf hin gewiesen Geburtstag/ Jahr + Monate sind für den Rentenbeginn Ausschlag gebend, ist das richtig? Wie wichtig ist der Vertrauensschutz und kann ich gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen? Ich habe bei meinem AG eine Kündigungsfrist von 9 Monate, die je nach Rentenbeginn zu beachten ist. Mir fehlen Infos wie ich mit dem Thema umgehen soll, Aussteigen muss ich nächstes Jahr, da ich sonst nicht mehr die Kraft habe meinen Mann zu Pflegen. Vielen Dank an das Forum

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach Ihren Angaben können Sie ab dem 01.08.2010 (Monat nach dem 60. Geburtstag) die Rente für Schwerbehinderte beantragen mit Abschlag von 10,8 %.

3 Antworten

Chrisam 25.01.2009 | 12:16
Sie können nach Ihren Angaben mit 60 Jahren (ab 01.08.10) und 10,8% die Rente für Schwerbehinderte beantagen. Für Vertrauensschutz ohne Abschlag ab 60 Jahren hätten Sie am 16.11.00 schwerbehindert sein müssen.
Amadéam 25.01.2009 | 13:33
Sind/waren Sie im Öffentlichen Dienst/Kirche/Diakonie beschäftigt? Gegebenenfalls haben Sie dann auch Anspruch auf Zusatzrente, der die finanzielle Situation dann verbessern würde. Die Mindestversicherungszeit beträgt meistens 60 Monate. Zwischen einzelnen Versorgungskassen existieren Überleitungsabkommen, so dass die erforderliche Versicherungszeit ggf. auch durch Zusammenrechnung erfüllt werden kann Wenden Sie sich im Bedarfsfall an Ihre Zusatzversicherung(en).
Rosannaam 26.01.2009 | 10:10
Nach Ihren Angaben besteht tatsächlich für keine der Altersrenten Vertrauensschutz. Deshalb können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zwar mit 60, aber mit 10,8 % Abschlag in Anspruch nehmen (s. Beitrag von @Chris). Hinweis: Bei den meisten vorzeitigen Altersrenten besteht Vertrauensschutz, wenn eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen wurde, was bei Ihnen ja nicht der Fall ist. Im Übrigen ist ein Widerspruch wegen der Ablehnung der Vertrauensschutzregelung im Feststellungsbescheid/ Rentenauskunft nicht notwendig und üblich. Wenn tatsächlich der Vordruck R240 falsch interpretiert worden wäre, könnte dies durch eine einfache Erklärung berichtigt werden. MfG Rosanna.
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