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Experten-Antwort

Krankenvers.-pflicht bei Erwerbsminderungsrente?

von Bernhard Niehage04.11.2014 | 12:40
1438 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, meine Ehefrau hatte im Mai 2014 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und dabei Ihre GKV angegeben weil sie zu der Zeit noch Arbeitslosengeld bezog (seit Ende Juni ausgelaufen). Inzwischen ist sie bei der "KVB" über mich mitversichert. Würde die Krankenversicherung der „KVB“ bei einer Teilrente ausreichen, oder muss die GKV weiterhin bestehen bleiben müssen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhard Niehage,

bei Stellung des Rentenantrags prüft die zuständige gesetzliche Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind und entscheidet über die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung.

Setzen Sie sich deshalb mit der für Ihre Ehefrau zuständigen Krankenkasse in Verbindung.

Sollte eine Pflichtversicherung in der KVdR nicht vorliegen, kann bei Bestehen einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung ein Zuschuss zur Krankenversicherung von der Rentenversicherung gezahlt werden. Dies müsste Ihre Frau dann beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.

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3 Antworten

Schießl Konradam 04.11.2014 | 12:58
Für die künftige Rente der Ehefrau ist eine eigene gesetzliche Krankenver- sicherung notwendig. Gehe davon aus, die 9 /10 der zweiten Hälfte des Berufs- leben sind gegeben. MfG.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 04.11.2014 | 19:30
Wünsche keine zweimalige Fachbearbeitung. Meine aber, eine eigene Krankenversicherung bei einer Privatversicherung ist nicht möglich, da kein Beamtenstatus und sicher der monatliche Bruttobetrag wesentlich unter der Pflichtgrenze für Kranken/Pflegeversicherung von derzeit 4575 Euro liegt. Sicher wieder klein, klein von mir, will ja auch nicht von W. in den Club aufgenommen werden. MfG.
W*lfgangam 04.11.2014 | 20:54
Hallo Bernhard Niehage, was hat denn die GKV zu der KVdR-Meldung (Meldung ihm Rahmen des Rentenantrages zur Krankenversicherung der Rentner an die letzte gesetzliche KK) gesagt? Dazu muss es doch eine schriftliche Mitteilung gegeben haben, ob Ihre Frau da reinkommt oder nicht?! Beide Arten der KV (gesetzlich oder privat) geht nicht, da gibt es immer einen Vorrang ...es sei denn, Sie/Ihre Frau haben die möglicherweise bestehende Option zur PKV/KVB gezogen, um sich von der GKV loszusagen. Sie können natürlich nochmal das Gespräch mit der Rentenantrag aufnehmenden Stelle suchen, da werden üblicherweise diese künftigen KV-Scenarien mit allen Vor-/Nachteilen vorher durchgesprochen. Aber wie Experten-Antwort auch richtigerweise erläutert: Fragen Sie die GKV ...und vergessen Sie nicht den Antrag auf Beitragszuschuss. Gruß w.
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