Hallo Bernhard Niehage,
bei Stellung des Rentenantrags prüft die zuständige gesetzliche Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind und entscheidet über die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung.
Setzen Sie sich deshalb mit der für Ihre Ehefrau zuständigen Krankenkasse in Verbindung.
Sollte eine Pflichtversicherung in der KVdR nicht vorliegen, kann bei Bestehen einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung ein Zuschuss zur Krankenversicherung von der Rentenversicherung gezahlt werden. Dies müsste Ihre Frau dann beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.