Hallo marie19,
eine Familienversicherung als Rentnerin in der Kranken- und Pflegeversicherung ist nur dann möglich, wenn Ihre Gesamteinkünfte monatlich 385 Euro nicht übersteigen und die Voraussetzungen für eine eigene Pflichtversicherung auf Grund des Rentenbezuges nicht vorliegen. Bei einem Rentenbetrag von 750 Euro monatlich ist dieser Grenzbetrag grundsätzlich überschritten. Allerdings wären vom Rentenzahlbetrag noch die auf Kindererziehungszeiten entfallenden Anteile abzuziehen. Inwieweit dies bei Ihnen der Fall ist bzw. ob Sie die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllen, kann nur von der zuständigen Krankenkasse beurteilt werden.