Hallo,
stimmt es, dass ich ab Antragstellung bereits Beiträge in die KVdR zahlen muss und die vor Rentenbeginn gezahlten Beträge nicht erstattet bekomme? Dass ich also - wenn ich z.B. drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn den Antrag stelle - drei Monate lang doppelte Beiträge bezahle: nämlich in die KV als (noch)Arbeitnehmerin und in die KVdR als (zukünftige) Rentnerin??